Eine Prüfung der Heilbronner Baurechtsbehörde ergab, dass das ehemalige Seniorenwohnheim in Wüstenrot-Greuthof (Kreis Heilbronn) nicht zu einer Unterkunft für Geflüchtete umfunktioniert werden darf. Der Ortsteil Greuthof sei als Mischgebiet für Gewerbe und Wohnen ausgewiesen. Das Seniorenheim ist aber der einzige Gewerbebetrieb im Ort. Durch die Umwidmung des gewerblichen Pflegeheims zur Asylbewerberunterkunft ändere sich der festgelegte Gebietscharakter und werde somit zum reinen Wohngebiet.
Gemeinde hat Planungshoheit
Die Gemeinde hat die Planungshoheit. Der Gemeinderat hätte also den Bebauungsplan und damit den Gebietscharakter ändern müssen. Aus Gründen der Sozialverträglichkeit hatte sich dieser aber einstimmig gegen die Umbaumaßnahmen und damit gegen eine Änderung des Bebauungsplans ausgesprochen.
Denn auch eine Bürgerinitiative hatte sich gegen die Unterkunft für Geflüchtete in Greuthof gewehrt. Bedenken gab es unter anderem auch, weil für die bis zu 70 Menschen die nötige Infrastruktur in dem kleinen Weiler mit 114 Einwohnerinnen und Einwohnern nicht vorhanden sei.
"Uns brennt die Hütte" - Unterkunftskapazitäten sind am Ende
Für Thomas Maier von der Aufnahmebehörde des Heilbronner Landratsamts geht damit die Suche nach geeignetem Wohnraum für viele Geflüchtete weiter. Monatlich kämen durchschnittlich 300 Personen hinzu, die untergebracht werden müssen. "Mir war klar, dass das Projekt in Wüstenrot nicht unproblematisch ist", sagte er, dennoch müsse man verscuhen, alle Möglichkeiten, die sich bieten, umzusetzen.