Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt hat, erwägen weitere Städte in Baden-Württemberg die Einführung einer Abgabe auf Einweggeschirr und Verpackungen. Auch Heilbronn denke darüber nach, heißt es. So teilte die Stadt dem SWR mit, man begrüße, dass jetzt eine Rechtssicherheit bestehe und man intensiviere nun den Entscheidungsprozess, ob eine solche Steuer auch in Heilbronn eingeführt werden solle.
Tübingen als Vorreiter
In Tübingen gilt für Gastronomiebetriebe seit 2022 eine Abgabe von 20 bis 50 Cent auf Einwegverpackungen wie beispielsweise Kaffee-to-go-Becher, Eislöffel oder Pommes-Schalen. Damit will die Stadt den Müll in der Innenstadt reduzieren und Entsorgungskosten verringern.
Klage von McDonald's abgewiesen Grundsatzurteil: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch beschlossen, dass die Tübinger Verpackungssteuer größtenteils rechtmäßig ist. Seit März 2022 wurde wegen der Steuer gestritten.
Doch dagegen wurde geklagt, von einer Betreiberin einer McDonald's Filiale in Tübingen, unterstützt durch den Fast-Food-Konzern. McDonald's bedauerte die Entscheidung des Gerichts und kündigte an, dass die Franchise-Nehmerin eine Verfassungsbeschwerde prüfen wolle.
Bundesverwaltungsgericht: Steuer doch umsetzbar
Noch im März 2022 hatte das Verwaltungsgericht in Mannheim die Verpackungssteuer für unrechtmäßig erklärt. Nachdem die Stadt in Revision gegangen war, landete der Fall schließlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses hat am Mittwoch entschieden, dass die Steuer in Grundzügen nun doch umsetzbar ist.