Ein Huhn schaut aus seinem Stall. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa | Bernd Wüstneck)

Fall in Möckmühl nachgewiesen

Geflügelpest - Stallpflicht im Kreis Heilbronn

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Das Landratsamt Heilbronn hat eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen angeordnet. Sie gilt vom 19. Februar bis voraussichtlich 31. März.

In Möckmühl (Kreis Heilbronn) ist eine tote Möwe an der Kläranlage gefunden worden. Am Freitag konnte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Stuttgart das Virus im Tier nachweisen. Seit Sonntag (19. Februar) haben Geflügelhalterinnen und -halter im Kreis Heilbronn deshalb die Pflicht, ihre Tiere im Stall unterzubringen, teilte das Landratsamt mit.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, breitet sich weltweit zunehmend weiter aus, zuletzt insbesondere auch in den umliegenden Stadt- und Landkreisen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) soll die Untersuchungsergebnisse des CVUA noch bestätigten.

Was genau ist die Geflügelpest?

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung. In den meisten Fällen verläuft die Geflügelpest für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich, so das Landratsamt. Betroffen seien Hühnervögel, Greifvögel, Eulen und Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel seien nicht betroffen, heißt es.

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