Schwäbisch Hall/Stuttgart

Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft erleidet Schlappe vor Gericht

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Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH) hat in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage erlitten. Die Etiketten auf Wurstdosen aus Schweinefleisch der Bäuerlichen Erzeuger stelle eine irreführende Handlung dar, heißt es wörtlich in dem Urteil. Denn das auf den Etiketten verwendete Bild von schwarz-weiß gefleckten Schweinen lasse beim Verbraucher den Eindruck entstehen, die Wurst bestehe nur und ausschließlich aus dem Fleisch des berühmten Schwäbisch-Hällischen Schweins, auch als Mohrenköpfle bekannt, das ist aber nicht unbedingt der Fall. Kurz gefasst sagt das Gericht also, wenn Schwäbisch-Hällisches für den Kunden auf der Dose erkennbar ist, muss es auch drin sein. Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall wird das Urteil anfechten, ein Termin vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht stehe noch nicht fest.

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AUTOR/IN
SWR