Die bundesweite Düngeverordnung schreibt vor, dass Flächen, die erhöhte Werte an Nitrat aufweisen, nur 20 Prozent unter ihrem eigentlichen Bedarf gedüngt werden dürfen. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden: Die Karte, mit der genau solche "roten Zonen" deklariert werden, ist nichtig.
Karte zu ungenau ...
Ein Bauer aus Ilsfeld (Kreis Heilbronn) hatte das Verfahren angestoßen. Vertreten wurde er dabei durch Jeremy Theunissen, Fachanwalt für Agrarrecht, wie auch noch drei weitere Mandanten. Das Gericht ist dabei laut Theunissen den Argumenten der Kläger gefolgt: Einerseits sei die Karte deutlich zu ungenau. Die veröffentlichte Karte hatte den Maßstab 1:1.250.000, dadurch sei häufig nicht klar erkennbar, welche Flächen betroffen seien.
... und nicht fälschungssicher
Andererseits habe es zwar einen Link zu einer Online-Karte gegeben, bei der man hineinzoomen konnte. Doch eine solche Veröffentlichung sei nicht rechtssicher, da sie nicht ausreichend vor Manipulationen geschützt sei, sagt Theunissen. Der Verwaltungsgerichtshof habe entschieden, dass dies nicht den Anforderungen an eine Verordnung entspreche, somit sei die Karte nichtig.
Neue Karte eventuell noch dieses Jahr
Wie schnell es eine neue Karte gibt, ist noch nicht klar, Theunissen rechnet aber noch dieses Jahr damit. Andere Bundesländer hätten keine Karten erstellt, sondern in der Verordnung jedes einzelne Grundstück aufgeführt, das sei auf jeden Fall rechtssicher.
Mit dem jetzigen Urteil ist erst einmal Zeit erkauft, an der grundlegenden Kritik der Verordnung ändert sich dadurch jedoch wenig. Denn auch die Standorte der Messstellen, auf deren Basis die Verordnung gilt, seien zuweilen fragwürdig. So führt Theunissen zum Beispiel eine Messstelle an, die mitten in einer Ortschaft liegen würde. Da sei fraglich, ob überhaupt die Landwirtschaft für die Nitratwerte verantwortlich sei. Diese Frage würde jedoch erst nach einer neuen, rechtssicheren Karte geklärt.