Mit einer Kolonne von rund 45 Einsatzfahrzeugen und mehr als 100 Helfenden übt das Deutsche Rote Kreuz am Samstag das Fahren im geschlossenen Verband. Die Fahrzeuge sind für die Übung zwischen Abstatt und Wüstenrot unterwegs, teilweise auch auf den Autobahnen.
Laut DRK habe beispielsweise die Ahrtalkatastrophe gezeigt, dass im Katastrophenfall auch aus Baden-Württemberg Großverbände entsendet werden müssen und die Routine dazu fehle.
Das Fahren in der Kolonne stellt hohe Anforderungen an die Fahrer sagt René Rossow vom DRK. Bei geringer Geschwindigkeit beträgt der Abstand häufig nur eine Fahrzeuglänge. Bremst ein Fahrzeug müssen auch alle nachfolgenden Fahrer in der Lage sein ihr Auto oder ihren Lastwagen koordiniert abzubremsen. Unvorhergesehene Manöver der anderen Verkehrsteilnehmer seien daher eine große Gefahr so Rossow.
"Geschlossener Verband" mit Sonderrechten
Der "geschlossene Verband" hat an Kreuzungen Vorfahrt. Zudem gilt die Kolonne verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug. Das bedeutet beispielsweise: fährt das erste Fahrzeug an einer Ampel über Grün und diese wird Rot, dürfen die weiteren Kolonnenfahrer trotzdem über Rot fahren. Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen warten.
Die gesamte Kolonne darf von anderen Verkehrsteilnehmern bei einer Richtungsspur nicht überholt werden. Alle Fahrzeuge sind mit blauer und das letzte mit einer grünen Flagge gekennzeichnet.