Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde von Bürgermeister Stefan Thoma (parteilos) zurückgewiesen, das schreibt die Heilbronner Stimme. So war und ist die Bürgermeisterwahl von 2020 in Weinsberg (Kreis Heilbronn) ungültig.
Verwaltungsgerichtshof hatte Ungültigkeit bereits festgestellt
Bereits Anfang März hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt, dass die Bürgermeisterwahl ungültig ist. Der Verwaltungsgerichtshof hatte damals so entschieden, weil ein Mitbewerber schlechtere Chancen gehabt hatte.
Stefan Thoma hat bereits Ruhestand angekündigt
Dagegen war der Weinsberger Bürgermeister Stefan Thoma vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen und hatte Beschwerde eingelegt, doch die wurde jetzt zurückgewiesen. Bereits vor der Sommerpause hatte Thoma seinen Rücktritt angekündigt. Er hatte in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause gesagt, dass er vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand gehe.
Termin voraussichtlich im November
Der Termin für eine Neuwahl könnte der 19. November 2023 sein. Das muss im Rathaus aber noch geklärt werden, so die Heilbronner Stimme. Über den Wahltermin stimmt der Gemeinderat am 11. September 2023 ab.