Mit dem Beschluss zur Bierpreisbremse folgte der Schwäbisch Haller Gemeinderat einem Antrag von Stadtrat Tilmann Finger von "Die Partei". Damit sollen die heimischen Wirte subventioniert werden, so Finger.
"Das ist einfach ganz wichtig, die durch die Corona-Maßnahmen geschädigte (...) Kneipenkultur zu fördern, wo es nur geht. (...) Und zwar soll das Geld aus dem Topf kommen, der auch da ist. Da sind ungefähr noch 400.000 Euro übrig, die nicht abgerufen wurden."
Das bisher deutschlandweit einmalige Prinzip soll folgendermaßen funktionieren: Der Gast zahlt höchstes zwei Euro für die Halbe Bier. Verlangt ein Wirt mehr, soll die Stadt Hall die Differenz ausgleichen - aus Geldern für die Belebung der Innenstadt. Ob und wie die Biersubvention bezahlt werden kann, ist offen - genauso, ob Oberbürgermeister Daniel Bullinger (FDP) dem Beschluss widersprechen wird.
Stadtverwaltung will "Bierpreisbremse" zunächst prüfen
OB Bullinger und acht Stadträte von FDP, SPD und den Grünen stimmten gegen den Antrag. Der Oberbürgermeister ließ in einem schriftlichen Statement, das dem SWR vorliegt, eher nüchtern verlauten: "Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn auch aus dem Gemeinderat eigene Ideen zur Unterstützung des Handels und der Gastronomie entwickelt werden. Den konkreten Vorschlag einer "Bierpreisbremse" wird die Stadtverwaltung dahingehend prüfen, ob eine Bezuschussung von alkoholischen Getränken in der vorgeschlagenen Form rechtlich und praktisch überhaupt möglich ist und ob der Beschluss nachteilig für die Stadt ist."
Bierpreisbremse-Initiator Tillmann Finger ist nicht überrascht, dass manchen Stadträten bei seinem Vorschlag nicht zum Feiern zumute ist:
"Klar gibt's immer wieder Gegenstimmen - aber insgesamt war ich schon fest überzeugt, dass Bier die Menschen zusammenbringt und dementsprechend hab ich fest daran geglaubt, dass dieser Antrag durchgeht."
Ob das ursprünglich für die Innenstadtförderung vorgesehene Geld tatsächlich auch für die "Bierpreisbremse" ausgegeben werden darf, will die Schwäbisch Haller Stadtverwaltung jetzt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.