Im Satteldorfer Teilort Bölgental (Kreis Schwäbisch Hall) rollen die Bagger, um einen geplanten Steinbruch aufzuschließen. Die Betreiberfirma hat mit den Abraumarbeiten begonnen, obwohl die Gemeinde Satteldorf gegen die Einrichtung und die sofortige Vollzugsverfügung des Landratsamtes Schwäbisch Hall beim Verwaltungsgericht Stuttgart Widerspruch eingelegt hat.
Keine Überraschung für die Bürgerinitiative
Stephanie Rein-Häberlen, eine der beiden ersten Vorsitzenden der Bürgerinitiative "Steinbruch Bölgental-Nein Danke", die den Steinbruch verhindern will, sagte dem SWR im Interview, sie überrasche das Vorgehen der Firma Schön & Hipplein nicht. Bereits bei einem anderen Steinbruch, den das Unternehmen aufschloss, seien gewisse Absprachen nicht eingehalten worden, so Rein-Häberlen.
Dennoch sei sie sauer. "Wir fühlen uns vom Unternehmen veräppelt und - das ist das Traurige - wir fühlen uns auch vom Landratsamt veräppelt", macht sie im Gespräch ihrer Wut Luft. Dass dem Beginn der Arbeiten hier kein Riegel vorgeschoben worden sei, zeige ihrer Meinung nach, dass man im Landratsamt nichts auf Bürgerinteressen gebe. Sie forderte außerdem alle Bürgerinnen und Bürger auf, am Ball zu bleiben und sich weiter gegen den Steinbruch einzusetzen. "Das ist nur Panikmache von dem Unternehmen", schätzt sie.
Gemeinde ist an den Bürgerentscheid gegen den Steinbruch gebunden
Der Satteldorfer Bürgermeister Thomas Haas (parteilos) hingegen zeigte sich durchaus überrascht. Er sei fest davon ausgegangen, die Firma warte ab, bis das Verwaltungsgericht entscheide, sagte er dem SWR. Die Einrichtung eines Steinbruchs bei Bölgental ist seit Jahren das große Streitthema in Satteldorf. Der Gemeinderat und die Bürgerinitiative "Steinbruch Bölgental-Nein Danke" sind dagegen.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hatte den Antrag der Betreiberfirma zum sofortigen Betrieb im vergangenen Dezember genehmigt und den sofortigen Vollzug angeordnet. Dies wollte die Gemeinde Satteldorf nicht hinnehmen und der Gemeinderat hatte daraufhin entschieden, einen einstweiligen Rechtsschutz einzulegen, damit der Widerspruch der Gemeinde Satteldorf gegen das Vorhaben wieder gilt und damit dieser auch aufschiebende Wirkung hat. Die Gemeinde ist an den Bürgerentscheid von Juli 2018 gebunden, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, um einem neuen Steinbruch zu verhindern.