Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dieselskandal erstmals den Autohersteller Audi mit einem Werk in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. In vier Fällen muss die Volkswagen-Tochter Autokäufer dafür entschädigen, dass in ihren Fahrzeugen ein manipulierter VW-Motor eingebaut war.
Audi-Verantwortlicher habe von Manipulation gewusst
Die Karlsruher BGH-Richterinnen und -Richter bestätigten damit ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München und lehnten die von Audi beantragte Revision ab. Laut OLG habe mindestens ein Verantwortlicher der VW-Tochter gewusst, dass die Dieselmotoren über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügten und die Abgas-Emissionen dadurch manipuliert wurden. Damit habe es eine Beteiligung von Audi gegeben - der Autobauer müsse haften. Diese Argumentation hielt der BGH am Donnerstag für tragfähig, schreiben mehrere Agenturen. Die Entscheidung des obersten Zivilgerichts könnte auch auf noch laufende Verfahren gegen Audi eine Auswirkung haben.
Audi bestreitet Wissen über Abschalteinrichtung
Bei dem Verfahren ging es um Audi-Fahrzeuge von vier Käufern zum Preis zwischen 12.000 Euro und 30.000 Euro. In den Autos war der VW-Motor EA189 verbaut. Dieser wurde zwar bei Volkswagen entwickelt, aber auch in Modellen bei Audi eingesetzt. Die VW-Tochter bestreitet, von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst zu haben, als Kauf und Einbau des Dieselmotors beschlossen wurden.