Bisher gab es höchstrichterliche Urteile zu Audi nur in Bezug auf einen verbauten VW-Motor. Doch die VW-Konzerntochter Audi ist auch wegen Motoren aus eigener Entwicklung in den Dieselskandal verstrickt, tausende Autokäufer verlangen Schadenersatz.
Revision vor dem Bundesgerichtshof war erfolgreich
Im Diesel-Abgasskandal hat am Donnerstag der BGH erstmals um eine Schadenersatz-Klage wegen eines Audi-Motors verhandelt. Der Kläger hatte sein Auto über die Audi Bank finanziert - mit der Möglichkeit, es mit der Schlussrate zu einem festen Preis zurückgeben zu können.
Davon hatte der Mann keinen Gebrauch gemacht, obwohl der Dieselskandal zu diesem Zeitpunkt schon aufgeflogen war. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte das für widersprüchlich gehalten, der Kläger ging leer aus. Gegen dieses Urteil hatte der Mann Revision eingelegt - mit Erfolg.
Nach dem Urteil des BGH sind Verbraucher mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel nicht verpflichtet, das Auto an den Händler zurückzuverkaufen. Sie können sich auch dafür entscheiden, das Auto zu behalten und Schadenersatz zu fordern. Der Schaden sei mit dem Vertragsschluss entstanden.
Audi: "Dem Kläger ist kein Schaden entstanden."
Aus Sicht von Audi betreffe die Entscheidung des BGH nur ein konkretes Verfahren in einer Sonderkonstellation, teilte ein Unternehmenssprecher auf SWR-Anfrage mit. Die Frage der sittenwidrigen Schädigung sei vom BGH-Urteil nicht betroffen. "Aus unserer Sicht ist dem Kläger kein Schaden entstanden", so Audi-Sprecher Wolfgang Schmid.
Um die Frage eines möglichen Schadenersatzanspruches abschließend zu klären, hat der Bundesgerichtshof entschieden, den Fall an das OLG Celle zurückzuverweisen.
"Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass das OLG Celle (...) unserer Rechtsauffassung folgen wird und insgesamt einen Anspruch verneint."
Zudem gelte, dass selbst eine negative Entscheidung des OLG Celle nur geringe Auswirkungen auf anhängige Verfahren hätte, so Wolfgang Schmid.
Beanstandeter Motor-Typ wurde in Neckarsulmer Werk verbaut
Konkret handelt es sich um ein Motormodell vom Typ EA 897: Ein Turbo-Diesel-Motor, der auch in Fahrzeuge am Audi-Standort Neckarsulm (Kreis Heilbronn) zeitweise eingebaut wurde.
Audi zufolge gibt es derzeit eine niedrige vierstellige Zahl an Gerichtsverfahren zu Fahrzeugen, die von denselben Beanstandungen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betroffen sind.
Audi geht von geringer Anzahl Klagender aus, die rückgabeberechtigt sind
Audi geht davon aus, dass ein verbrieftes Rückgaberecht Klägerinnen und Klägern in einer ebenfalls niedrigen vierstelligen Anzahl von Verfahren zusteht. Zu sämtlichen Audi-Dieselmotoren (V-TDI) seien bis Ende November knapp 8.600 erstinstanzliche und rund 650 zweitinstanzliche Urteile ergangen. Dabei hätten die Richter in jeweils rund 80 Prozent der Fälle zugunsten von Audi entschieden.