Am Mittwoch berät der Bundestag über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Modifizierung des Atomgesetzes. Damit soll die gesetzliche Basis für den Weiterbetrieb der verbliebenen drei deutschen Atomkraftwerke bis 15. April geschaffen werden. Nach einer 40-minütigen Debatte soll es dann an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz übergehen, die Abstimmung über die Gesetzesvorlage am Freitag erfolgen.
Atomkraftgegner: Demo in Neckarwestheim
Erst am vergangenen Sonntag demonstrierten rund 500 Atomkraftgegnerinnen und -gegner in Neckarwestheim (Kreis Heilbronn) gegen die Laufzeitverlängerung. Die Demonstranten forderten eine sofortige Abschaltung des Meilers Neckarwestheim 2. Zum zweiten Mal nach 2010 werde ein vereinbarter Atomausstieg mit Laufzeitverlängerungen gekippt, hieß es.
"Statt Abschalten zum Jahresende geht es nun weiter bis April. Und wir befürchten, dass die Ampelregierung die Türe weit aufgemacht hat zum Bestellen neuer Brennelemente und eventuell auch noch längeren Laufzeiten."
Wie läuft ein AKW ohne neue Brennelemente?
Eine zentrale Bedingung für eine Laufzeitverlängerung der verbliebenen drei Atomkraftwerke Neckarwestheim 2, Isar 2 in Bayern und Emsland in Niedersachen war immer: keine neuen Brennelemente.
Wie das gehen kann, erklärt Alice Thiel-Sonnen von der SWR-Fachredaktion Wirtschaft und Umwelt:
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen als Reaktion auf die Energkiekrise die Rahmenbedingungen für einen befristeten Weiterbetrieb der drei verbliebenen deutschen Kernkraftwerke geschaffen werden. Sie sollen zunächst bis zum 15. April 2023 weiter betrieben werden.