Die Maskenpflicht in Arztpraxen und Ambulanzen endet in Baden-Württemberg am 31. Januar. Von Medizinern heißt es, das Tragen einer Maske könne in sensiblen Bereichen jedoch weiterhin vor allem für gefährdete Patientinnen und Patienten sinnvoll sein. Auch Tobias Neuwirth, Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) sieht das Ende der Maskenpflicht in Arztpraxen kritisch.
"Vor allem wenn Infektpatienten mit Krebspatienten aufeinandertreffen, macht die Maskenpflicht voll und ganz Sinn, weil wir vor allem unsere chronisch kranken Patienten und unsere Krebspatienten schützen möchten."
Weiterhin Maskenpflicht im medizinischen Bereich
Für Menschen mit einem geschwächten Immunsystem bedeutet eine Infektion mit Grippe- oder Corona-Viren eine ganz andere Gefahr im Vergleich zu jungen, gesunden Menschen, so Neuwirth weiter. Die Maskenpflicht sei deshalb in medizinischen Bereichen weiter sinnvoll.