Eine Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) wird vor dem Bundesgerichtshof gehalten. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Susanne Kupke)

Stadt Crailsheim scheitert mit Beschwerde

Bundesverfassungsgericht: Städtische Amtsblätter in BW dürfen keine Konkurrenz für Zeitungen sein

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Es bleibt dabei: Die städtischen Amtsblätter dürfen weiter keine lokale Berichterstattung anbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Es ist eine Niederlage für die Stadt Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall), die beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte. Die Stadt wollte in ihrem Amtsblatt auch über das gesellschaftliche Leben berichten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das in einem früheren Urteil untersagt. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese Verfassungsbeschwerde nun nicht zur Entscheidung an. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch mit.

Berichte rund ums Rathaus ja, lokale Berichterstattung nein

Damit bleibt es bei dem, was der BGH im Dezember 2018 entschieden hatte. "Eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde ist unzulässig. Dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates", so die Richter. Geklagt hatte der Verlag der Ulmer "Südwest Presse" gegen das Crailsheimer "Stadtblatt".

Stadt Crailsheim froh über Rechtssicherheit

Für die Stadt Crailsheim ist der juristische Streit mit den Zeitungsverlegern damit endgültig geklärt. Ein Sprecher der Stadt sagte: "Wir sind froh, dass das Thema jetzt abgeschlossen ist. Wir haben jetzt Rechtssicherheit." Schon nach dem BGH-Urteil habe die Stadt reagiert. Seitdem berichte sie in ihrem Amtsblatt nicht mehr über das gesellschaftliche Leben der Stadt.

So hatte der SWR im März über den Streit zwischen dem Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger und den Kommunen berichtet:

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger (VSZV) begrüßten den Beschluss ebenfalls. "Damit sind die Kommunen gehalten, sich in ihren medialen Aktivitäten auf die Darstellung der eigenen Verwaltungstätigkeit und der Tätigkeit der Gemeindeparlamente zu beschränken", betonte der BDZV. Die Berichterstattung über das lokale Geschehen in den Kommunen bleibe der freien Presse vorbehalten, wie es das Grundgesetz vorschreibe.

Jahrelanger Streit über Aufgaben von Amtsblättern

Die kostenlos verteilten Publikationen vieler Kommunen sorgen seit langem für Streit. Der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger strebt eine verbindliche Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenorganisationen an. "Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es für die kommunalen Spitzen keinen Grund mehr, sich hier einer gemeinsamen Handreichung zu verweigern", betonte der VSZV-Geschäftsführer Holger Paesler.

Der Präsident des baden-württembergischen Städtetags, Mannheims Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD), hatte bei der VSZV-Jahrestagung im vergangenen Juli beteuert, die Städte wollten mit ihrer eigenen Pressearbeit keineswegs eine kritische journalistische Berichterstattung umgehen.

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SWR