In Bahnen oder Bussen dürfen momentan nur Personen mitfahren, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Befreit davon sind Schüler und Kinder unter 6 Jahren. Verantwortlich für die Kontrollen sind die Verkehrsunternehmen, doch die sind damit teilweise überfordert.
Die vorgesehene Strafe für eine Fahrt ohne 3G-Nachweis beträgt mindestens 200 Euro, teilt das Land mit. Diese Strafe kann jedoch nur von Ordnungsbehörden verhängt werden.
"Spezielle Schwerpunktkontrollen sind nicht geplant. Wir gehen davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger sich der Lage bewusst sind und sich an die Regelungen halten."
Kontrollen werden erst in einigen Tagen stattfinden können
Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) rechnet damit, dass es noch einige Tage dauern wird, bis sie die Kontrollen der 3G-Regel umsetzen kann. Aktuell sei man im Austausch mit Polizei und Ordnungsbehörden, wie sich die Kontrollen gut organisieren ließen, so AVG-Sprecher Michael Krauth.
"Für uns steht fest, dass die Fahrkartenkontrolleure diese Aufgabe allein, die 3G-Regelung allein nicht kontrollieren können."
Die Fahrkartenkontrolleure seien dafür zuständig, die Fahrscheine zu überprüfen oder auf die Maskenpflicht hinzuweisen, so Krauth. Bei der Durchsetzung von 3G würde Unterstützung von Ordnungsamt oder Polizei benötigt.
Busfahrer können 3G nicht kontrollieren
Auch im Heilbronner Nahverkehr könne man Busfahrer nicht dazu verpflichten den 3G-Nachweis zu kontrollieren, heißt es von der Stadtwerke Heilbronn GmbH. Polizei und Ordnungsamt seien ausschließlich befugt Bußgelder auszusprechen. Den Nahverkehrsgesellschaften bleibt bei einem gefundenen Verstoß nur das Hausrecht, um Fahrgäste zum Aussteigen aufzufordern.
Praktische Umsetzung der Kontrollen im täglichen Betrieb schwierig
Der Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr (HNV) spricht von einer großen Herausforderung für alle Beteiligten. Geschäftsführer Gerhard Gross begrüßt die 3G-Regelung zwar, sieht jedoch Probleme bei der Umsetzung.
"Die große Frage ist, wie das im Nahverkehr, wo kurze Haltestellenabstände die Regeln sind und wo ein hoher Fahrgastaustausch stattfindet, wie sowas geregelt werden soll."
Es seien noch Fragen offen, die jetzt mit dem Land und den Verkehrsverbänden ausgehandelt und abgestimmt werden müssten, so Gross. So müsse etwa noch geklärt werden, wie hoch die Strafe bei Nichtbefolgen der 3G-Pflicht sein werde.
Hohes Konfliktpotential bei 3G-Kontrollen befürchtet
Die Gewerkschaft ver.di ist dagegen, dass die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen die 3G-Kontrollen durchführen. Sie fordert, dass der Staat selbst die Kontrolle übernimmt - durch die Polizei oder dass zumindest die Arbeitgeber unterstützt werden mit ausgebildeten Sicherheitsfachkräften.
"Jeder Beschäftigte im Fahrbetrieb kann Geschichten erzählen von Angriffen durch Fahrgäste, von Beleidigungen. (...) Das ist bei dem Thema Corona noch ein deutlich höheres Konfliktpotenzial - da sind die Beschäftigten gar nicht dazu ausgebildet, (damit umzugehen)."
Polizei kann nur stichprobenartig kontrollieren
Derzeit liegt die Kontrollpflicht des 3G-Nachweises bei den Verkehrsbetrieben. Die Polizei werde jedoch tätig, wenn es zu Verstößen komme, hieß es auf SWR-Nachfrage aus dem Polizeipräsidium Heilbronn. Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg hält jedoch umfassende 3G-Kontrollen im öffentlichen Nahverkehr für unrealistisch. Dazu fehle es der Polizei schlicht an genügend Personal.
Letztendlich werden wohl nur stichprobenartige Kontrollen möglich sein, hieß es von den Verkehrsbetrieben AVG und HNV. Mit den Kontrollen begonnen werden könne wohl erst Ende der Woche.