Unbekannte haben zwei Gullydeckel auf die Autobahn geworfen. Einer traf die Windschutzscheibe eines Autos. Der Fahrer wurde schwer verletzt, die Beifahrerin sogar lebensbedrohlich. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Clemens Heidrich)

Vorfall in Niedersachsen

Nach Gullydeckelwurf auf Autobahn: Bürgermeister erhebt Vorwürfe

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Der psychisch kranke mutmaßliche Täter war bereits zuvor mit einer Reihe von Straftaten auffällig geworden. Hätte er in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden müssen?

Bei der Attacke am frühen Samstagmorgen bei Hildesheim hatte ein 50-Jähriger zwei Gullydeckel von einer Brücke auf die darunter hindurchführende A7 geschleudert. Einer der Gullydeckel hatte ein auf der Autobahn fahrendes Auto getroffen und die Windschutzscheibe durchschlagen. Dabei wurden der 52 Jahre alte Fahrer schwer und seine 43 Jahre alte Beifahrerin aus Baden-Württemberg lebensgefährlich verletzt. Der mutmaßliche Täter wurde am Sonntag festgenommen und kam laut Staatsanwaltschaft zunächst in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen.

Gullydeckel (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Clemens Heidrich)
Einer der Gullydeckel durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos.

Tatverdächtiger soll Gemeinde fast täglich beschäftigt haben

Der 50-Jährige war demnach bereits zuvor mit einer Reihe von Straftaten aufgefallen. Im Landkreis Hildesheim wird jetzt diskutiert, ob die zuständigen Behörden in dem Fall Fehler gemacht haben könnten. Der Bürgermeister der Gemeinde Harsum, Marcel Litfin, hat am Wochenende im Gespräch mit der "Hildesheimer Allgemeinen Zeitung" entsprechende Vorwürfe erhoben. Der psychisch kranke Tatverdächtige habe schon zuvor die Gemeinde fast täglich beschäftigt und zum Beispiel Verkehrszeichen über Straßen gelegt, sagte der Bürgermeister.

Betreuung wurde am 20. Juli aufgehoben

Im Raum steht die Frage, ob der auffällige Mann vorsorglich in der geschlossenen Psychiatrie hätte untergebracht werden können. Dies kann das Betreuungsgericht auf Antrag des Landkreises anordnen, wenn eine Person eine erhebliche Gefahr für Dritte bedeutet, wie der Hildesheimer Gerichtssprecher Steffen Kumme erläuterte. "Bei uns lag so ein Antrag nicht vor", sagte Kumme am Dienstag. Der Verdächtige habe bis zum 20. Juli unter rechtlicher Betreuung gestanden, diese sei jedoch auf Antrag des Betreuers aufgehoben worden, weil der Mann jegliche Unterstützung abgewehrt habe.

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SWR