Schneebedecke Dächer in Stuttgart. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christoph Schmidt (Archiv))

Frist bis 31. Januar

Erst knapp zwei Drittel der Grundsteuererklärungen in BW abgegeben

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In knapp einer Woche läuft die Frist für die Grundsteuererklärung aus. In Baden-Württemberg fehlen noch fast 40 Prozent der Erklärungen. Doch Mahnungen soll es zunächst nicht geben.

Rund eine Woche vor Fristende für die Abgabe der Grundsteuererklärung haben bisher 62,3 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg ihre Erklärung abgegeben. Das teilte das Finanzministerium dem SWR am Montag auf Anfrage mit. Die Frist zur Einreichung der Erklärung endet nächste Woche Dienstag, am 31. Januar.

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Wer die Frist nicht einhalte, so ein Sprecher, bekomme im ersten Quartal allerdings lediglich ein Erinnerungsschreiben, aber noch keine Mahnung. Spätestens danach sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen.

Eigentümer sollen Daten elektronisch übermitteln

Die Feststellungserklärung muss nach dem Willen des Fiskus elektronisch abgegeben werden. Papierformulare sollen nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer nun einreichen müssen.

Die Finanzminister der Bundesländer hatten im Oktober beschlossen, die Abgabe für die Grundsteuererklärungen um drei Monate aufzuschieben. Es hatte viele Beschwerden über das Steuerportal gegeben, es sei für Laien zu schwer zu verstehen.

Brief nach Abgabe der Erklärung ist noch nicht der eigentliche Bescheid

Wer seine Grundsteuererklärung bereits abgegeben hat, erhält darauf hin einen Bescheid vom zuständigen Finanzamt. Dies ist allerdings noch nicht der endgültige Bescheid: Dieser folgt erst 2024. Der Brief des Finanzamtes enthält zwei Schreiben: Zum einen wurde der sogenannte Grundsteuerwert ermittelt, der sich aus der angegebenen Quadratmeterzahl und dem Bodenrichtwert ergibt. Zum anderen wird der Grundsteuermessbetrag mitgeteilt. Damit wird nächstes Jahr von der Gemeinde oder der Stadt die Grundsteuer bemessen. Dieser Betrag wird von der Kommune mit dem individuellen Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und kann beispielsweise auch bei 500 Prozent liegen. Das würde bedeuten, dass der Grundsteuermessbetrag mal fünf genommen wird.

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Bedenken an Grundsteuer-Regel von mehreren Verbänden

Mehrere Verbände haben bereits im Dezember verfassungsrechtliche Bedenken an der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg angemeldet. Vier Verbände, darunter der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sowie der Eigentümerverband Haus & Grund, forderten, dass die Finanzverwaltungen vorerst nur vorläufige Grundsteuerwertbescheide erlassen. Es seien grundsätzliche Fragen noch ungeklärt - etwa, ob der derzeitige Erlass von Grundsteuerwertbescheiden, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommunen bekannt sind, verfassungswidrig ist. Die Verbände unterstützen hierzu nach eigenen Angaben die Klage eines Ehepaars. Diese stehe für ein Muster, das viele Eigentümer betreffe.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte, eine Klage sei zu erwarten gewesen - auch in anderen Bundesländern seien solche Klagen angekündigt worden. Das Land habe für sein Landesgrundsteuergesetz im Vorfeld rechtliche Expertise eingeholt und gehe weiter davon aus, dass das Modell rechtmäßig ist. Vorläufige Grundsteuerwertbescheide seien nicht vorgesehen.

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