Wegen der Grundsteuerreform müssen private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ab dem Jahr 2025 eine Steuererklärung abgeben. Das baden-württembergische Finanzministerium schreibt nach eigenen Angaben Haus- und Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer ab dem kommenden Montag an.
Informationen sollen bis Ende Juni kommen
Mit den Schreiben bekämen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer Informationen über die neue Grundsteuer und die entsprechende Steuererklärung, so das Ministerium. Die von Mitte Mai bis Ende Juni verschickten Schreiben enthalten demnach konkrete Angaben zum jeweiligen Grundstück, wie etwa das Aktenzeichen.
Bund der Steuerzahler forderte Hotline
Um den Übergang zur neuen Grundsteuer zu erleichtern hatte der Bund der Steuerzahler bereits im Januar das Finanzministerium aufgefordert, eine Telefonhotline einzurichten. Damit könnten aufkommende Fragen rasch und unkompliziert beantwortet werden, so der Verband.
"Weil sehr viele Grundstückseigentümer beispielsweise aufgrund ihres Alters nicht so gut mit dem Internet vertraut sind oder gar keinen Internetzugang haben, hielten wir dies für eine gute Lösung", sagte Verbandschef Eike Möller.
Finanzministerium: Finanzämter stehen für Rückfragen zur Verfügung
Das Finanzministerium lehnte das Ansinnen ab. Die Kommunikation zur Grundsteuer sei sehr wichtig, sagte eine Sprecherin und verwies auf das Informationsangebot im Internet. Bei Fragen seien die jeweils zuständigen örtlichen Finanzämter für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar - auch telefonisch, so die Sprecherin.
So berichtete die SWR Landesschau Baden-Württemberg Anfang Mai über die neue Grundsteuer:
Steuererklärung soll möglichst elektronisch abgegeben werden
Laut Finanzministerium muss die Steuererklärung bis 31. Oktober möglichst elektronisch abgegeben werden. Daten wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwerte seien auf der Internetseite zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg zu finden.
Die Neuordnung erfolgt aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Baden-Württemberg geht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern dabei einen Sonderweg und führt ein Bodenwertmodell mit Grundstücksfläche und Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlagen ein.
Kritik von Haus & Grund: "Zu pauschal und ungerecht"
Kritik daran hatte der Eigentümerverband Haus & Grund in Karlsruhe geäußert. Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer befürchten demnach, künftig deutlich höhere Grundsteuerbeträge entrichten zu müssen. Marc Wurster, der Vorsitzende von Haus & Grund in Karlsruhe, kritisierte die Grundsteuerreform als zu pauschal und ungerecht.
Auch der Bund der Steuerzahler warnte vor "massiven Mehrbelastungen". Laut Uwe Elsässer von der Stadtkämmerei Karlsruhe wird es nicht für alle teurer: Mehr bezahlt demnach vor allem, wer ein großes Grundstück mit einem relativ kleinen Haus bebaut hat. Günstiger als bisher kommen demnach ab 2025 dagegen Eigentümerinnen und Eigentümer großer, hoher Wohneinheiten weg.