Zum 31. Januar läuft die verlängerte Frist für die Grundsteuererklärung ab. Wer Immobilien besitzt, muss das Online-Formular ausfüllen. So schwierig ist das gar nicht, meint ein Fachmann.
Zum 31. Januar läuft die verlängerte Frist für die Grundsteuererklärung ab. Wer Immobilien besitzt, muss das Online-Formular ausfüllen. So schwierig ist das gar nicht, meint ein Fachmann.