Erneute Niederlage vor Verwaltungsgericht

Warum die AfD in BW weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf

Stand

Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband. Dagegen hat die Partei wieder geklagt und verloren. Aus welchen Gründen die Klage abgewiesen wurde.

Dass die baden-württembergische AfD weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden darf, steht seit dem 20. März fest. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Gründe für die Entscheidung bekanntgegeben. Anfang Januar 2023 hatte der Landesverband gegen eine Beobachtung geklagt.

Verwaltungsgericht: Beobachtung der AfD erfolgt zu Recht

Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Montag mitteilte, ist die Klage des AfD-Landesverbandes "im Wesentlichen zulässig, jedoch nicht begründet". Die offene Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz erfolge zu Recht, heißt es in der Begründung.

Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts liegen die dafür notwendigen tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor. So verfolge die Partei einen verfassungswidrigen Volksbegriff mit einer Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Rasse.

AfD wird in BW seit 2022 beobachtet

Laut Verwaltungsgericht gibt es gleichzeitig keine Ansatzpunkte dafür, dass sich die AfD von entsprechenden Äußerungen inhaltlich distanziert hat. Bei den von der AfD in der mündlichen Verhandlung getätigten Äußerungen etwa zur "Hochdorf-Aktion" mit Aufklebern der AfD-Landtagsfraktion ("Nett hier. Aber sind Sie nicht ausreisepflichtig?") sei keine Distanzierung erkennbar.

Auch von der Aktion rund um die "Abschiebetickets" der Partei, die in Karlsruhe Mitte Januar verteilt wurden, habe sich die AfD nicht distanziert.

AfD-Landesvorstand will Berufung prüfen

Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Die AfD will nach Angaben ihres Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier am Dienstag im Landesvorstand entscheiden, ob sie in Berufung geht.

Seit 2022 betrachtet der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsfall und beobachtet die Partei. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen und Informanten anwerben dürfen.

AfD erlitt Niederlage an Mannheimer Verfassungsgerichtshof

Mehrmals hatte die AfD bereits gegen die Einstufung geklagt, zuletzt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, hatte der VGH im November 2024 erklärt. 

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