Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch entschieden, dass Gewerbetreibende einen Anspruch auf Mietminderung haben können, wenn das Geschäft wegen eines Corona-Lockdowns schließen musste.
Händler müssen Verlust durch Corona-Maßnahmen nicht alleine schultern
Sabine Hagmann, die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW), sagte dem SWR, durch das Urteil sei jetzt klar, die Lasten durch einen pandemiebedingt geschlossenen Laden seien nicht in jedem Fall alleine vom Gewerbetreibenden zu tragen. "Jetzt ist es für die von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händler deutlich leichter, mit ihren Vermietern zu sprechen", um zu erreichen, dass die Miete reduziert werde.
Das BGH-Urteil bestätige die Rechtsauffassung des Verbands. Es sei ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft sei, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht alleine auf die Mieterseite abgewälzt werden dürften. "Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei", so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.
Mietminderung wegen Lockdown kommt auf den Einzelfall an
Allerdings muss dem Urteil zufolge jeder Einzelfall geprüft werden. Mit eingerechnet werden müsse zum Beispiel, wie groß die Umsatzeinbußen durch die Pandemie für das Geschäft sind. Auch mögliche staatliche Hilfsleistungen oder Zahlungen von Versicherungen spielen demnach bei der Berechnung der Mietminderung eine Rolle.
Beide Seiten - Mieter und Vermieter - seien durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie belastet, keine Seite trage allein die Verantwortung. Eine 50-prozentige Kürzung der Miete sei aber zu pauschal, so der BGH in seinem Urteil.
Textil-Discounter kik hatte geklagt
Im konkreten Fall ging es um eine Filiale des Textil-Discounters kik im Raum Chemnitz, die vom 19. März bis zum 19. April 2020 schließen musste. Der Vermieter verlangt für den Zeitraum die volle Miete von rund 7.850 Euro. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass kik nur etwa die Hälfte zahlen muss. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf, das Gericht in Dresden muss die Sache noch einmal verhandeln.