Es ist entschieden: Ab dem 3. April fallen die meisten der bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen weg - dazu zählt auch die Maskenpflicht. Die soll künftig nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen oder Kliniken gelten. An Schulen aber nicht mehr. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Philologenverband Baden-Württemberg halten diese Entscheidung für unverantwortlich.
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GEW: "Unterrichtsausfall wird weiter zunehmen"
Konkret sehen die Gewerkschaft und der Verband den Unterricht in Gefahr. "Jetzt werden noch mehr Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte erkranken und der schon hohe Unterrichtsausfall wird weiter zunehmen", so die Landesvorsitzende der GEW, Monika Stein, gegenüber dem SWR. Vor allem in Hinblick auf die kommenden Abschlussprüfungen könnte niemand weitere Ausfälle gebrauchen, so Stein weiter. Auch Ralf Scholl vom Philologenverband befürchtet massive Unterrichtsausfälle vor Ostern.
Philologenverband ruft zum freiwilligen Masketragen auf
Die GEW hätte die Maskenpflicht gerne noch bis mindestens zu den Osterferien behalten. Die Begründung: Die Gefahr einer Ansteckung sei in den Klassenräumen nach wie vor hoch. Auch der Philologenverband hält den Wegfall der Maskenpflicht für verfrüht. Der Verband fordert Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler dazu auf, weiter freiwillig Maske zu tragen. Auch das baden-württembergische Kultusministerium teilte mit, wer weiter eine Maske tragen wolle, dürfe das selbstverständlich tun.
"Wieder einmal machen Beschäftigte sowie die Kinder und Jugendlichen mit ihren Eltern in dieser Pandemie die Erfahrung, dass den Verantwortlichen in Berlin und Stuttgart gute und sichere Bildung wenig wert ist."
Schulen können keine Maskenpflicht verhängen
Im Gegensatz zu beispielsweise Supermärkten können Schulen eine Maskenpflicht nicht über das Hausrecht verhängen. Die Entscheidung zum Maskentragen an Schulen wird ab dem 3. April also eine Freiwillige sein.