Große Einigkeit habe es unter den Ministern gegeben, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder am Montag: Künftig solle an Schulen und Kitas mit mehr Augenmaß vorgegangen werden, wenn es um Quarantänemaßnahmen geht. Wie Holetschek ausführte, gebe es deshalb nun sogenannte Leitplanken für die Gesundheitsämter. Demnach sollen nur noch Menschen in Quarantäne müssen, die unmittelbar und ohne Schutz in Kontakt zu dem oder der Infizierten gestanden hätten.
Gebe es vor Ort jedoch gute Hygienemaßnahmen, eine gute Luftreinigung und ein gutes Maskenmanagement, könne sogar ganz auf eine Quarantäne verzichtet werden. Im Quarantänefall soll es am fünften Tag möglich sein, sich "freizutesten" - entweder mit einem PCR-Test oder mit einem Antigen-Schnelltest. Zudem sei bei einem Corona-Fall ein engmaschiges Testkonzept für die betroffene Klasse oder Gruppe vorgesehen. Die nötigen Maßnahmen müsse dann die Gesundheitsbehörde vor Ort treffen.
Auch in Kitas soll es laut dem Minister-Beschluss Quarantäne "nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen" geben. Auch hier ist ein "Freitesten" aus einer Quarantäne nach frühestens fünf Tagen möglich.
Bisher unterschiedlicher Umgang mit Quarantäne
Der Beschluss wurde bei Enthaltung zweier Länder angenommen. Bislang gehen die Länder bei einer Quarantänedauer von 14 Tagen unterschiedlich damit um, wenn sich in einer Klasse ein infiziertes Kind findet. Teilweise werden nur Sitznachbarn in Quarantäne geschickt, teils ganze Klassen. In Baden-Württemberg wurden die Regelungen für das neue Schuljahr gelockert. Hier müssen bei einem Corona-Fall in den weiterführenden Schulen die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht mehr in Quarantäne, sondern nur noch fünf Tage lang täglich getestet werden.
Geänderte Corona-Verordnung ab 28. August Corona in BW: Quarantäne-Pflicht in Schulen und Kitas wird gelockert
In den Schulen und Kitas in Baden-Württemberg gelten ab dem 28. August neue Regeln bei einer Corona-Infektion in einer Gruppe. Dafür wurde die Corona-Verordnung angepasst.
Bildungsgewerkschaft begrüßt Quarantänebeschlüsse
Die Bildungsgewerkschaft VBE hat die Vereinbarungen zu den Corona-Quarantäneregeln für Schülerinnen und Schüler begrüßt. Allerdings fordert sie Konkretisierungen. "Die Zeit für eine Quarantäne zu verkürzen und sie auf fünf Tage durch einen Test zu begrenzen, trägt dazu bei, transparente Regelungen zu schaffen. Das baut Unmut und Unverständnis der Menschen ab", sagte der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann der Deutschen Presse-Agentur. Es müsse aber auch nachvollziehbar und möglichst bundesweit festgelegt werden, nach welchen Indikatoren über die Quarantäne entschieden werde."Es kann doch nicht sein, dass bei vergleichbaren Bedingungen mal die Sitznachbarin, mal der Gruppentisch und mal die ganze Klasse in Quarantäne gehen muss", sagte Beckmann.
Kinder- und Jugendärzte nicht zufrieden
Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert dagegen die Einigung der Länder-Gesundheitsminister. "Wir finden es deutlich sinnvoller, nur das infizierte Kind in Quarantäne zu schicken", sagt Verbandssprecher Jakob Maske der "Welt". Auch bei nur fünf Tagen Quarantäne würden Kinder darunter leiden und beispielsweise zu lange vor dem Bildschirm sitzen. Die Folgen habe man in den vergangenen drei Lockdowns erlebt: "Angst-, Zwangsstörungen oder Depressionen." Besser wäre es gewesen, die Sitznachbarn des infizierten Schülers täglich vor dem Unterricht per PCR-Test zu testen, so Maske.
Angebot für Auffrischungsimpfungen ausgeweitet
Die Länder-Gesundheitsminister beschlossen am Montag außerdem, das Angebot für Auffrischungs-Impfungen auszuweiten. Wie der bayrische Gesundheitsminister Holetschek sagte, sollen solche Impfungen neben den Hochbetagten nun auch Menschen zur Verfügung stehen, die von Berufs wegen in unmittelbarem Kontakt zu Infizierten stünden, also etwa in medizinischen Bereichen oder für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen.
Angebot zur Auffrischung Startschuss für dritte Corona-Impfung in Baden-Württemberg
Seit Mittwoch werden in Baden-Württemberg Auffrischungsimpfungen gegen Corona angeboten. Für die dritte Impfung sind zunächst nur bestimmte Personengruppen zugelassen.
Auch über 60-Jährige sollen nach individueller Entscheidung und ärztlicher Beratung eine Auffrischung erhalten dürfen. Zugleich äußerte Holetschek die Hoffnung, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) baldmöglichst Daten dazu vorlegt.