Wer positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wird, dessen Daten werden beim zuständigen Gesundheitsamt hinterlegt. Die Polizei in Baden-Württemberg nutzt diese Daten derzeit pauschal, um sich bei Einsätzen schützen zu können. Das erklärte das Landesinnenministerium. Drei Gesundheitsämter haben dem SWR bereits bestätigt, dass sie Listen mit Klarnamen von Infizierten an die Polizei weitergegeben haben: Calw, Aalen und Böblingen.
Sozialministerium: Gesundheitsämter dürfen sensible Daten nicht weitergeben
Das aber sei unzulässig, stellt das Sozialministerium jetzt in dem Schreiben an alle Gesundheitsämter klar. Sie seien nicht befugt, die sensiblen Daten an die Polizei zu geben. Das Ministerium unterstützt dabei die Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten: Das Infektionsschutzgesetz erlaube so einen pauschalen Rückgriff auf die Listen nicht. "Wir teilen die Bedenken", sagte ein Sprecher des Sozialministeriums dem SWR. Mit der Auffassung stellt sich das Haus von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) klar gegen das CDU-geführte Innenministerium von Thomas Strobl.