Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel im Land gekippt. Damit gilt hier wieder die 3G-Regelung.
Das Einfrieren der "Alarmstufe II" durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH am Dienstag in Mannheim mit. Damit gilt für den Einzelhandel, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test in Läden einkaufen dürfen.
Kerstin Anabah aus der SWR-Rechtsredaktion ordnet die Entscheidung ein:
2G-Regel mit sofortiger Wirkung gekippt
Dies gelte mit sofortiger Wirkung, weil die baden-württembergische Landesregierung trotz der klaren Entscheidung vom Freitag bisher nicht das Alarmstufensystem in der Corona-Verordnung wiedereingeführt habe, so ein Gerichtssprecher gegenüber dem SWR.
Mit seiner Entscheidung gab der Verwaltungsgerichtshof der Betreiberin
eines Schreibwarengeschäfts aus dem Ortenaukreis Recht. Die Richter argumentieren wie bei der letzten Entscheidung zu den Universitäten am vergangenen Freitag: Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden. In Bayern hatte der Verwaltungsgerichtshof vor fünf Tagen ebenfalls die 2G-Regel außer Kraft gesetzt.
Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante des Coronavirus die "Alarmstufe II" in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt.
Weitere Details zur vorausgegangenen Entscheidung des VGH in der vergangenen Woche können Sie hier nachverfolgen:
Regierung will Stufensystem wieder in Kraft setzen
Allerdings will die Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) noch diese Woche das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen. Kretschmann kündigte allerdings an, dass die Regeln innerhalb der einzelnen Stufen nochmal angepasst werden müssten. Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante mache dies nötig.
Das Einfrieren der "Alarmstufe II" sei sowieso nur als "Übergangslösung" bis maximal 1. Februar gedacht gewesen, so ein Sprecher Kretschmanns. "Wir kehren mit leichten Anpassungen zur Stufenlogik zurück. Damit wird auch der Rechtsprechung des VGH entsprochen, die das Stufensystem an sich nicht in Frage stellt."
FDP fordert Konsequenzen
Die FDP hat die Entscheidung des VGH begrüßt und die Forderung nach Konsequenzen aufgestellt. Das Wirken des Gerichts zeige, dass die Corona-Politik der Landesregierung nicht mehr angemessen sei, betonte der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP, Erik Schweickert.
Das krampfhafte Festhalten an den Beschränkungen im Einzelhandel sei unangemessen, wenn in Bayern 2G bereits abgeschafft wurde, teilte die FDP-Fraktion im Landtag via Twitter mit. Die Beschränkungen - die FDP-Fraktion nannte auch die Regelung der Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg - müssten abgeschafft werden.
Einzelhändler begrüßen Gerichtsentscheidung zu 2G-Regel
Der Handelsverband Baden-Württemberg begrüßte die Entscheidung des VGH. "Dieses Urteil darf für die Landesregierung nun jedoch nicht bedeuten, dass sie die Regeln für den Einzelhandel in der Alarmstufe I im Rahmen der neuen Corona-Verordnung verschärft", erklärte Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann am Dienstag. Der Verband fordere, 2G und 3G im Einzelhandel wie in Bayern gänzlich abzuschaffen.