Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag - "W", "M" und "X" - sind auf einem Banner der Initiative «dritte Option» zu sehen.  (Foto: dpa Bildfunk, Peter Steffen)

Freiheit über Geschlechtseintrag

Gentges kritisiert Selbstbestimmungsgesetz: "Öffnet dem Missbrauch Tür und Tor"

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Am Mittwoch hat die Bundesregierung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. BW-Justizministerin Marion Gentges warnt vor dem Missbrauch des neuen Gesetzes.

Wer sich nicht mit seinem eingetragenen Geschlecht identifiziert, muss bislang in einem langwierigen und kostspieligen Verfahren den entsprechenden Eintrag ändern lassen. Die Bundesregierung hat daher am Mittwoch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz beschlossen - sehr zum Ärger der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges (CDU). Sie fürchtet, dass das Gesetz missbraucht werden könnte. "Für die Änderung des eigenen Geschlechtseintrags soll zukünftig eine Erklärung ausreichen, ob man sich als Mann oder Frau fühle und nach einem Jahr Sperrfrist soll erneut das Geschlecht geändert werden können", sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch in Stuttgart. In Kraft treten soll das neue Selbstbestimmungsgesetz am 1. November 2024, nachdem es Bundestag und Bundesrat passiert hat.

Am neuen Selbstbestimmungsgesetz gibt es auch von Betroffenen Kritik:

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Gentges fürchtet Missbrauch der neuen Regelung

Das Gesetz "öffnet dem Missbrauch Tür und Tor" ist die Ministerin überzeugt. Jeder Missbrauchsfall schade den Betroffenen mehr als ihnen das Gesetz nütze. Zudem kritisiert Gentges aus ihrer Sicht fehlende Schutzmechanismen für kleine Kinder. "Das Gesetz lässt Eltern ohne qualifizierte Beratung oder gerichtliche Prüfung alleine entscheiden", sagte die Ministerin.

Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Für die Änderung gibt es kein Mindestalter. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen.

Neues Gesetz löst früheres Transsexuellengesetz ab

Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend. Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen. Das Verfahren ist langwierig und teuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das neue Gesetz muss der Bundestag noch verabschieden.

Juristin Maria Wersig zum Selbstbestimmungsgesetz und warum das bisherige Verfahren für Betroffene so belastend ist:

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SWR