Kerzen in einer Kirche auf der Insel Mainau am Bodensee. (Foto: SWR)

Spontane Kirchenbesuche in der Region Bodensee-Oberschwaben nicht immer möglich

Welche Regeln gelten an Weihnachten in den Kirchen?

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Wer an Heiligabend und an den Feiertagen Weihnachtsgottesdienste besuchen möchte, sollte sich vorab gut informieren. Es gelten verschiedenste Regeln in den Kirchen.

Ganz egal ob evangelische oder katholische Kirche: In allen Kirchen in der Region Bodensee-Oberschwaben muss in Weihnachtsgottesdiensten der Abstand von 1,50 Meter gehalten werden und es gilt Maskenpflicht. Zudem ist die Zahl der Plätze begrenzt. Auch werden überall Kontaktdaten aufgenommen, es muss Desinfektionspläne geben.

Gottesdienste im Freien

Krippenspiele sind vielerorts möglich. In manchen Kommunen finden sie im Freien statt. Manchmal werden sogar ganze Weihnachtsgottesdienste draußen abgehalten, so zum Beispiel in Wangen im Allgäu (Kreis Ravensburg). Dort wird der Gottesdienst an Heiligabend vor der evangelischen Wittwais-Kirche stattfinden.

Keine einheitliche Anmeldepflicht

Zu vielen Gottesdiensten am Bodensee und in Oberschwaben kann man an den Feiertagen spontan kommen. Wegen der begrenzten Plätze kann es aber sein, dass die Kirchen bereits voll sind. Teils gibt es aber auch eine Anmeldepflicht, so etwa für die Christmette im Konstanzer Münster. Sie ist bereits ausgebucht. Kirchgänger sollten sich deshalb frühzeitig informieren, ob für einen Weihnachtsgottesdienst eine Anmeldung nötig ist. Das ist über die Internetseiten der Kirchengemeinden möglich oder steht in den örtlichen Gemeindeblättern oder im Regionalteil von Zeitungen.

Diözesen verfolgen unterschiedliche Konzepte

Unterschiede gibt es bei der Frage, ob man beim Besuch eines Gottesdienstes einen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein negatives Testergebnis vorweisen muss. Denn während dies in Kirchen der Erzdiözese Freiburg generell nicht nötig ist, damit niemand vom Gottesdienst ausgeschlossen wird, ist die Regelung in Kirchen der Diözese Rottenburg-Stuttgart uneinheitlich. Sie hat die Verantwortung an die Kirchengemeinden weitergegeben, sie sollen entscheiden, ob sie zusätzlich auf die 2G-Regel oder die 3G-Regel setzen. Mindestens ein Gottesdienst muss aber in jeder Kirchengemeinde frei zugänglich sein, so die Diözese.

Evangelische Kirchengemeinden entscheiden ebenfalls selbst

Gleich verfährt die Evangelische Kirche. Auch hier entscheiden die Kirchengemeinden, welche Zugangsregeln es für den Zutritt zum Gottesdienst gibt. Aber auch in evangelischen Kirchen muss mindestens ein Weihnachtsgottesdienst für alle zugänglich sein, so ein Sprecher der Evangelischen Landeskirche Württemberg gegenüber dem SWR. Beispiel für einen Weihnachtsgottesdienst, bei dem die 3G-Regel gilt, ist die Christmette in der Evangelischen Stadtkirche Ravensburg.

Sicherste Alternative: Online-Gottesdienste

Den sichersten Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten wieder Online-Gottesdienste. Auch sie sind in der Regel auf den Internetseiten der Kirchengemeinden zu finden oder auf der Homepage der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Im Kreis Ravensburg übertragen zum Beispiel die Seelsorgeeinheiten Altshausen, Argental und Wangen im Allgäu Gottesdienste im Internet. Auch das Tagungshaus Regina Pacis in Leutkirch im Allgäu streamt Gottesdienste im Internet. Im Kreis Biberach übertragen die Seelsorgeeinheiten Bussen und Schemmerhofen Gottesdienste im Internet. Im Bodenseekreis die Seelsorgeeinheit Tettnang.

Gottesdienste auch im Radio und TV

Hinzu kommen Weihnachtsgottesdienste im Fernsehen und im Radio. So überträgt SWR4 an Heiligabend um 17.30 Uhr eine katholische Christvesper und um 22.05 Uhr einen evangelischen Gottesdienst aus Mainz-Gonsenheim.

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