Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat einen Aufschub verhängt für die Anordnung einer Ausgangssperre für Ungeimpfte im Kreis Biberach. Dagegen hatte ein Bürger mit einem Eilantrag Widerspruch eingelegt. Die Ausgangssperre ist laut einem Gerichtssprecher deshalb zunächst nicht für alle Ungeimpften im Kreis Biberach aufgehoben, sondern nur für den Kläger. Mit in Kraft treten einer neuen Corona-Verordnung am Freitag werden die Ausgangssperren im Land aber für alle aufgehoben.
Das Landratsamt Biberach hatte die Ausgangssperre am 14. Januar mit Verweis auf die sogenannte Alarmstufe II in der Corona-Verordnung des Landes angeordnet, weil an zwei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis den Wert von 500 überschritten hatte. Ungeimpfte dürfen seitdem von 21 Uhr bis fünf Uhr morgens nur mit triftigen Gründen das Haus verlassen.
Voraussetzungen für Ausgangssperre lagen nicht vor
Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass für die Alarmstufe II gar nicht die Voraussetzungen vorlägen, nämlich eine bestimmte Auslastung der Krankenhäuser im Land. Diese wird angezeigt durch den sogenannten Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Beschluss auch auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim der vergangenen Woche. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die 2G-Regel an baden-württembergischen Hochschulen mit einer ähnlichen Begründung aufgehoben.
Ausgangssperren werden landesweit aufgehoben
Wie am Mittwochnachmittag bekannt wurde, werden die nächtlichen Ausgangssperren für Ungeimpfte ab Freitag in ganz Baden-Württemberg aufgehoben. Da dann wieder die normale "Alarmstufe" gelte, fielen die Sperren zwischen 21 und 5 Uhr morgens weg, sagte ein Regierungssprecher in Stuttgart. Künftig sollen die Ausgangsbeschränkungen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1.500 überschritten wird, so der Sprecher weiter.