Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, teilte die Behörde mit. Darum seien die Ermittlungen jetzt eingestellt worden. Der Verdacht lautete auf Untreue und Verstoß gegen das Parteiengesetz. Die Staatsanwaltschaft erklärte nach fast dreijährigen Ermittlungen, nach dem Parteiengesetz mache sich der Empfänger einer Spende strafbar, wenn er zu Verschleierungszwecken eine Spende in Teilbeträge aufteile. Eine Strafbarkeit der Beschuldigten liege nur vor, wenn die Empfänger mit dem Unternehmen zusammengearbeitet hätten. Dafür gebe es aber in diesem Fall keine hinreichenden Verdachtsmomente.
Spende aus der Schweiz
Ermittelt worden war wegen einer Spende aus der Schweiz in Höhe von 132.000 Euro an den AfD-Verband in Weidels baden-württembergischem Wahlkreis Bodenseekreis kurz vor der Bundestagswahl 2017. Das Geld wurde von einer Pharmafirma in mehreren Einzelspenden überwiesen. Dabei handelte es sich um eine verdeckte Spende des deutsch-schweizer Milliardärs Henning Conle. Zwischenzeitlich beglich Alice Weidel (AfD) mit einem Teil dieses Geldes die Rechnungen eines Beraters, eines Medienanwaltes und einer Social-Media-Firma.
AfD-Kreisverband zahlte das Geld zurück
Der AfD-Kreisverband hatte das Geld nach einigen Monaten zurück überwiesen. Die Bundestagsverwaltung erfuhr zunächst nichts von der Spende. Sie stufte sie später als illegal ein. Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland von mehr als 1.000 Euro sind laut Parteienrecht illegal. Die AfD erhielt deswegen 2020 einen Strafbescheid in Höhe von 396.000 Euro. Dagegen geht die AfD zur Zeit juristisch vor.