Achberg: Urteil wegen Attacke auf Großmutter erwartet (Foto: SWR, Kynaß)

Richter hält Beschuldigten für eine Gefahr

Oma in Achberg getötet: Enkel muss in Psychiatrie

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Ein 28-Jähriger, der im April seine Großmutter in Achberg mit einem Küchenmesser getötet hat, wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Ravensburg.

Das Landgericht Ravensburg hat am Mittwoch angeordnet, dass ein 28-Jähriger in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Der Beschuldigte hat im April in Achberg im Kreis Ravensburg seine Großmutter mit einem Küchenmesser im gemeinsamen Zuhause getötet.

Enkel zeigte sich geständig

Der Fall sei tragisch und einfach zugleich, so der Vorsitzende Richter Böhm in der Urteilsbegründung. Tragisch, da die Mutter des Beschuldigten miterleben musste, wie ihre eigene Mutter vom eigenen Sohn getötet wurde. Sie habe zum Tatzeitpunkt direkt neben dem Opfer im Badezimmer gestanden, als ihr Sohn mit einem Sushi-Messer den Raum betrat und zweimal zustach. Einfach, da für die Tat eine Zeugin da war, die bereit war Auskunft zu geben. Auch der 28-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig und räumte die Tat ein.

Vom Beschuldigten geht weiter Gefahr aus

Der Mann sei schwer krank, so der Vorsitzende Richter weiter. Er sei schizophren und das schon seit vielen Jahren. Das Merkmal der Heimtücke und damit des Mordes sei erfüllt, wobei es letztendlich keine Rolle spiele, ob in diesem Fall von Totschlag oder Mord die Rede sei. Es gehe nach wie vor eine Gefahr von dem 28-Jährigen aus, deshalb sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und eine medikamentöse Behandlung unausweichlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Der 28-jährige Enkel sei psychisch krank, außerdem handle es sich bei der Tat um Mord mit dem Merkmal der Heimtücke, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Verteidigung hingegen wertete sie als Totschlag.

Gutachten: Beschuldigter leidet unter paranoider Schizophrenie

Laut einem Gutachten leidet der Angeklagte unter einer paranoiden Schizophrenie, er ist seit der Tat in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Im Prozess ging es deshalb von Beginn an um ein Sicherungsverfahren zur Unterbringung des Angeklagten in einer Psychiatrie.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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SWR