Der Angeklagte im Mordprozess von Hohenfels trägt Fußfesseln. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/Felix Kästle)

Tödlicher Angriff auf ehemaligen Chef

Lebenslange Haft für Bluttat mit Beil in Hohenfels

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Ein 36 Jahre alter Mann muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Konstanz sah es als erwiesen an, dass er seinen Ex-Chef getötet und dessen Kinder lebensgefährlich verletzt hat.

Im Januar war es zu der Tat in Hohenfels im Kreis Konstanz gekommen, bei der der 46-jährige Vater mit einem Beil getötet und dessen 13 und neun Jahre alten Söhne schwer verletzt wurden. Für das Gericht sei es nicht einfach gewesen, den genauen Tathergang zu rekonstruieren, so der Richter. Vor allem, da sich der Täter nicht äußerte. Es verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Totschlags sowie versuchten Mordes in zwei Fällen mit jeweils gefährlicher Körperverletzung. Der Mann sei trotz einer schweren Persönlichkeitsstörung schuldfähig. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Staatsanwaltschaft spricht von entsetzlichen Umständen des Verbrechens

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers im Vorfeld wegen Mordes und versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe für den 36 Jahre alten Angeklagten gefordert. In der Anklage ging die Staatsanwaltschaft von Habgier als Motiv aus. Der Mann soll es auf Geld abgesehen haben, das er im Haus vermutete. 

Die Verteidigung hatte beantragt, den einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu verurteilen.

Belastendes Verfahren für die Beteiligten

Der Prozess begann am 22. September. Ein Verfahren in dieser Art habe er in seiner 25-jährigen Berufszeit noch nicht erlebt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt (Konstanz) Johannes-Georg Roth.

"Der Prozess hat an jedem einzelnen Tag gezeigt, wie sehr alle Beteiligten, die Verteidiger, das Gericht, die Staatsanwaltschaft, aber vor allem die Opfer und Nebenkläger unter diesem Verfahren gelitten haben."

Im Laufe des Verfahrens hatten auch die Kinder und ihre Mutter als Zeugen ausgesagt.

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SWR