Die Erntehelfer hatten dem Obstbauern vorgeworfen, er habe ihnen wiederholt keine Arbeit zugeteilt und dann Lohn einbehalten. Dies aber sei rechtswidrig, so das Gericht in seinem Urteil. Der Landwirt hatte hingegen behauptet, die Erntehelfer seien wiederholt nicht zur Arbeit erschienen. Deshalb seien vergangenes Jahr viele Erdbeeren nicht geerntet worden und ein Schaden von rund 70.000 Euro entstanden, so der Landwirt. Dafür aber fehlten Belege, so das Gericht. Ob der Obstbauer in Berufung geht, ist offen.
Zuvor war der Prozess am Arbeitsgericht mehrmals verschoben worden. Der Erdbeerbauer hatte zwei von der Vorsitzenden Richterin vorgeschlagene Vergleichsangebote abgelehnt. Hätte er das Vergleichsangebot angenommen, hätte er den 18 Klägern jeweils lediglich 750 Euro nachzahlen müssen.
Streit beginnt im vergangenen Jahr wegen Unterbringung
Losgetreten hatte den Streit ein Saisonarbeiter, der mehrere Videoclips im vergangenen Jahr in den sozialen Medien in Georgien verbreitetet hat. In den Videos waren die Unterkünfte der Georgier zu sehen. Die Arbeiter berichteten von verdreckten und verschmutzten Wohncontainern. Außerdem sei es zu eng und die Unterbringung nicht coronakonform gewesen.
Das Landratsamt des Bodenseekreises überprüfte daraufhin die Unterkünfte und stellte Verstöße fest. Der Landwirt musste nachbessern. Auch die georgische Botschaft schaltete sich in den Fall ein und forderte Aufklärung.