Der Junge war vor einem halben Jahr bei dem Schwimmkurs ertrunken. Die 25-jährige Kursleiterin muss laut Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe zahlen. Sie hatte den Ermittlungen zufolge ihre Aufsichtspflicht verletzt und nicht bemerkt, dass das Kind im Wasser unterging und ertrank.
Der Junge hatte im Biberacher Hallenbad an einem sogenannten Wasserorientierungskurs teilgenommen und konnte noch nicht schwimmen. Der Strafbefehl ist bereits rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft Ravensburg.
Strafbefehl gegen Notärztin
Ein weiterer Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung wurde gegen eine Notärztin erlassen. Dieser sei bislang jedoch noch nicht rechtskräftig. Sie soll beim Versuch, den Fünfjährigen wiederzubeleben, Fehler gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte zuvor mitgeteilt, dass es Anhaltspunkte gebe, dass es Fehler bei der Beatmung gegeben habe. Die Notärztin hat gegen ihren Strafbefehl aber Einspruch eingelegt. Der Fall wird nun vor dem Amtsgericht Biberach verhandelt. Ein Termin steht noch aus.