Wahlurne im Wahlbüro (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Matthias Bein)

Durch Änderung des Kommunalwahlrechts

Nur noch zwei Kandidaten dürfen in Engen antreten

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Esther Leuffen
SWR-Redakteurin Esther Leuffen Autorin Bild (Foto: SWR, Alexander Kluge)

Nach einem ersten Wahldurchgang zur Bürgermeisterwahl in Engen kommt es in zwei Wochen zum entscheidenden Wahlgang. Durch eine Gesetzesänderung sind dann aber nur noch zwei Kandidaten zugelassen.

Durch die Änderung des Kommunalwahlrechts treten am Sonntag, den 8. Oktober, bei einem zweiten Wahldurchgang zum Bürgermeister in Engen (Kreis Konstanz) nur noch zwei Kandidaten gegeneinander an. Zugelassen sind bei der Stichwahl die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen des ersten Wahlgangs am vergangenen Sonntag.

Änderungen durch Kommunalwahlrecht

Seit dem 1. August gilt das neue Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg. Neben Änderungen wie das man sich jetzt schon mit 18 anstatt mit 25 Jahren zum Bürgermeister zur Bürgermeisterin wählen lassen kann, sieht es vor, dass beim zweiten Wahlgang die bisherige Neuwahl durch eine Stichwahl ersetzt wird. Im Fall von Engen bedeutet dies, das nur Frank Harsch und Tim Strobl zur Wahl antreten dürfen. Ursprünglich waren es vier Kandidaten. Es werden auch keine neuen Bewerbungen zugelassen und die Kandidaten dürfen vor der Stichwahl ihre Bewerbungen auch nicht mehr zurückziehen, erläutert der Engener Wahlleiter die neue Regelung.

Einfache Mehrheit im zweiten Wahlgang reicht

Harsch hatte im ersten Wahlgang in Engen für den Bürgermeisterposten rund 41 Prozent der Stimmen geholt – Tim Strobl 39 Prozent. Während beim ersten Wahlgang für einen Sieg die absolute Mehrheit erforderlich ist, reicht bei der Stichwahl in zwei Wochen die einfache Mehrheit.

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