Schild ZfP in Bad Schussenried (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Thomas Warnack)

Nach Tötungsdelikt 2021 in Psychiatrie

Staatsanwaltschaft Ravensburg prüft mögliche Mitschuld des ZfP

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Nach dem gewaltsamen Tod eines Bewohners im Zentrum für Psychiatrie in Bad Schussenried (Kreis Biberach) prüft die Staatsanwaltschaft Ravensburg, ob die Einrichtung eine Mitschuld trägt. Das ZfP weist das zurück.

Vorausgegangen ist ein Prozess gegen einen Mann, der im vergangenen Sommer einen Mitbewohner im ambulant betreuten Wohnen des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) in Bad Schussenried mit einem Messer getötet hat. Im Februar wurde der 40-Jährige zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass er an Schizophrenie leidet. Seine Steuerungsfähigkeit während der Tat sei deshalb erheblich vermindert gewesen. Deswegen habe die Kammer von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen, so ein Gerichtssprecher im Februar. Der Verurteilte wurde stattdessen in der Psychiatrie untergebracht.

Bekam der Täter nicht die richtigen Medikamente?

Nach den Erkenntnissen aus der Hauptverhandlung untersucht die Staatsanwaltschaft Ravensburg jetzt, ob und gegen welche Verantwortlichen des ZfP ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen einzuleiten ist. Das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem SWR. Es dürfte laut Staatsanwaltschaft davon ausgegangen werden, dass bereits vor der Tat bekannt war, dass der Angeklagte zeitweise ein Messer bei sich führte. Wer von den Verantwortlichen im ZfP konkret hiervon Kenntnis hatte, sei Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Außerdem habe ein Sachverständiger bemängelt, dass der Mann vor der Tat nicht mit den richtigen Medikamenten behandelt worden sei.

ZfP sieht keine Schuld bei den Mitarbeitenden

Die Regionaldirektion am ZfP weist die Vorwürfe zurück. Man habe alles versucht, um den Mann gut zu betreuen. Dieser habe eine Behandlung mit Medikamenten aber verweigert. Man habe ihn nicht zur Einnahme zwingen können, so Christoph Vieten von der zuständigen Regionaldirektion Donau-Riss im ZfP Südwürttemberg. Man könne sich nicht vorstellen, dass die Ermittler auf Fehler stoßen, so Vieten.

"Dem Verfahren sehe ich absolut gelassen entgegen. Wir haben den Fall kritisch geprüft. Unsere Mitarbeiter haben keine Fehler gemacht."

Laut ZfP sei nicht abzusehen gewesen, dass der Täter sich selbst oder andere gefährden könnte. Am Donnerstag werden erste Beschäftigte zu dem Fall befragt.

Bad Schussenried

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