Das Sozialgericht Konstanz (Foto: SWR, Stefanie Baumann)

Streit mit Krankenkassen um Abrechnung

Mehr Klagen von Kliniken am Sozialgericht Konstanz

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Beim Sozialgericht Konstanz sind im vergangenen Jahr rund 2.400 Klagen eingegangen. Deutlich zugenommen haben Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.

Die Zahl der Klagen gegen Krankenkassen, die eine Behandlung nicht zahlen wollen, ist 2021 gegenüber dem Vorjahr um das Zweieinhalbfache gestiegen. Das geht aus der Jahresstatistik des Konstanzer Sozialgerichts hervor.

In 318 Fällen (2020: 124) musste das Gericht zum Beispiel klären, ob der Patient zu lange im Krankenhaus lag. Oder ob ein stationärer Aufenthalt überhaupt notwendig war und die OP nicht ambulant hätte durchgeführt werden können. Oftmals weigern sich die Kassen aber auch die Kosten zu übernehmen, weil aus ihrer Sicht von den Krankenhäusern falsch abgerechnet wurde.

Kompliziertes Abrechnungssystem und wirtschaftlicher Druck

Die Zunahme der Streitigkeiten zwischen Kliniken und Krankenkassen, so Sozialgerichtsdirektor Steffen Roller, erkläre sich unter anderem aus dem komplizierten Abrechnungssystem. Aber auch der wirtschaftliche Druck bei den Kliniken sei hoch, ebenso wie der politische Druck bei den Krankenkassen, Abrechnungen genau zu prüfen.

Keine Erstattung für zu viele Schutzmasken

Auch die Corona-Pandemie war 2021 Thema vor dem Sozialgericht Konstanz. So verlangte zum Beispiel ein Sozialhilfeempfänger aus dem Kreis Konstanz vom Sozialamt eine Kostenerstattung für seine FFP2-Masken. Der Mann machte Ausgaben von monatlich 129 Euro für wöchentlich 20 Schutzmasken geltend. Das Sozialamt lehnte ab. Und auch das Sozialgericht Konstanz hielt den Bedarf für überhöht. Die Masken seien wiederverwendbar und bei wirtschaftlichen Verhalten entstünden nur Kosten von monatlich knapp sechs Euro.

Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Tablets

In einer anderen Klage ging es um "Homeschooling": Eine Hartz-IV-Empfängerin aus dem Kreis Sigmaringen hatte zwei Tablets für ihre schulpflichtigen Kinder gekauft und wollte diese vom Jobcenter bezahlt bekommen. Das Gericht fand heraus, dass die Schule für den Fernunterricht kostenlos Leihgeräte zur Verfügung stellte. Die Frau argumentierte, dass die Kinder die Tablets auch in den Schulferien benötigten. Das Gericht erklärte, wenn kein Online-Unterricht sei, könnten die Kinder auch aus Büchern lernen. Die Frau zog ihre Klage zurück.

Zuständig für vier Landkreise

Am Sozialgericht Konstanz arbeiten zehn Richterinnen und Richter. Sie kümmern sich unter anderem um Streitigkeiten rund um die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, um die Sozialhilfe oder die Arbeitslosenversicherung. Dabei geht es meist um die Frage, ob die jeweilige Versicherung für bestimmte Kosten aufkommt. Das Gericht ist zuständig für die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg und den Bodenseekreis.

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