Für das Regierungspräsidium Tübingen gibt es eigenen Angaben zufolge keinen Anlass, die Stimmen noch einmal auszuzählen. Es gebe auch keinen Grund, die Wahl für ungültig zu erklären oder eine Neuwahl anzuordnen. Vorwürfe des Wahlverlierers Kevin Wiest, bei der Stimmenauszählung in Laupheim (Kreis Biberach) seien Fehler passiert, weist die Behörde zurück.
Nur sieben Stimmen fehlen zum Sieg
Wiest (CDU) hatte bei der Stichwahl im April bei fast 8.000 abgegebenen Wahlzetteln nur sieben Stimmen weniger als der Wahlsieger, Ingo Bergmann von der SPD. Doch mit der Entscheidung ist die Sache noch nicht erledigt. Denn Wiest hat jetzt vier Wochen Zeit, um gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zu klagen.