Erst am Mittwoch hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündet, dass es aufgrund der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr keine traditionellen Fastnachtsumzüge geben wird. Viele Närrinnen und Narren fühlten sich vor den Kopf gestoßen, denn eigentlich sei etwas anderes vereinbart worden, hieß es von der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte. Kurz nach dem Aufschrei reagierte die Landesregierung. Kleinere Umzüge in abgegrenzten Bereichen mit Zugangskontrollen seien für Geimpfte und Genesene möglich, so das Sozialministerium.
Hin und Her führt bei Zünften zu Unverständnis
In der Region Bodensee-Oberschwaben blicken die Zünfte mit gemischten Gefühlen auf das Hin und Her. Keiner verstehe mehr die Politik, sagt der Zunftmeister der Bad Saulgauer Doraus-Zunft (Kreis Sigmaringen), Raphael Osmakowski-Miller. Erst seien die Saalveranstaltungen das Problem gewesen, nun die Veranstaltungen draußen. Obwohl viele Zünfte Saalveranstaltungen schon länger abgesagt hatten, könnten sie diese laut dem Sozialministerium nun doch machen. Geimpfte und genesene Narren dürfen in maximal halbvollen Sälen zusammenkommen, heißt es. Darüber freut sich die Narrenzunft Aulendorf (Kreis Ravensburg), die als eine der wenigen Zünfte an ihrem Fasnetsball festgehalten hat. Zunftmeister Florian Angele findet jedoch auch, dass die Politiker im Vorfeld mit den Beteiligten sprechen sollten. Dann wäre es ein wenig einfacher.
Zünfte wünschen sich mehr Planungssicherheit
Eine größere Planungssicherheit wäre schön, sagt auch Roland Scherer, der Zunftmeister der Blätzlebuebe Zunft Konstanz. Sie hat bereits einige Programmpunkte abgesagt.
"Wir werden halt tagtäglich die neuen Verordnungen studieren und dann unsere Veranstaltungen entsprechend anpassen."
Zunftmeister Osmakowski-Miller von der Doraus-Zunft Bad Saulgau hofft, dass das Ministerium seine Vorgaben nochmals detailliert in Schriftform präsentiert. Er denkt dabei auch an Umzüge im Ort, bei denen etwa die Kinder von Haus zu Haus ziehen und mit dem "Doraus-Detnaus"-Ruf Süßigkeiten erbeten. Aber ob sowas geht oder nicht, wird wohl im Februar nochmals beraten. Was garantiert nicht geht: singen, tanzen und sich unkontrolliert durchmischen, schreibt das Sozialministerium. Zudem gilt drinnen und draußen eine FFP2-Maskenpflicht.