Wegen fahrlässiger Tötung verhängte das Bezirksgericht Frauenfeld gegen den 41-jährigen Mann eine Geldstrafe von umgerechnet mehr als 9.000 Euro. Das berichten Schweizer Medien. Außerdem muss er den Eltern der getöteten Frau eine Entschädigung zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Tauchlehrer seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte, als er die Tauchschülerin am Ostersonntag 2021 im Rhein tauchen ließ und diese von einem Kursschiff überfahren und tödlich verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe gefordert.
Missverständnis und Verletzung der Sorgfaltspflicht
Aufgrund eines Missverständnisses war der Tauchlehrer davon ausgegangen, dass an diesem Tag keine Schiffe der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein vor Diessenhofen fahren. Laut Staatsanwaltschaft Kreuzlingen hätte der Tauchlehrer durch sorgfältiges Lesen einer E-Mail den tödlichen Tauchunfall verhindern können. Darüber hinaus habe der 41-Jährige nicht die vorgeschriebene Warnflagge an der Tauchstelle gehisst und keine gültige Ausnahmebewilligung für den Tauchgang vom Kanton Thurgau eingeholt.
Das Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld ist noch nicht rechtskräftig.