Gründe für die neue Testpflicht seien das aktuelle Infektionsgeschehen und das Auftreten von Coronavirus-Mutationen, teilte das Sozialministerium mit. Der Corona-Test muss entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Baden-Württemberg oder unmittelbar danach gemacht werden. Unabhängig davon, wie das Ergebnis ausfällt, gilt weiterhin: Wer in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet war, also zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich, muss in eine zehntägige Quarantäne. Nach fünf Tagen kann diese vorzeitig beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis vorweist.
Ausnahmen in Grenzregionen
In Grenzregionen wie am Bodensee gibt es aber für die Einreise-Regeln nach Baden-Württemberg auch weiterhin Ausnahmen, so der Konstanzer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung. Nicht unter die Testpflicht bei der Einreise fallen unter anderem Durchreisende, Personen, die im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs unter Beachtung der 24-Stunden-Regelung einreisen, Grenzpendler und Grenzgänger. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die Verwandte ersten Grades, Ehepartner oder Lebensgefährten besuchen und für weniger als 72 Stunden einreisen. Keine Ausnahmen gelten für Einkaufsfahrten und touristische Besuche.
Befreiung von der Quarantänepflicht
Neu in der Corona-Verordnung des Landes ist zudem, dass Menschen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.