Am meisten betroffen von den neuen Einreiseregeln nach Österreich sind Ungeimpfte. Sie müssen seit Montag nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Das sogenannte "Freitesten" ist laut Vorarlberger Landesregierung frühestens nach fünf Tagen möglich. Für dreifach Geimpfte ändert sich nichts, zweifach Geimpfte und Genesene brauchen für die Einreise zusätzlich einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen von den neuen Einreiseregeln sind unter anderem Berufspendlerinnen und -pendler, sowie Schwangere und Menschen, die aus Gesundheitsgründen nicht geimpft werden können. Der Grund für die Ausnahme muss durch ein Attest nachgewiesen werden. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder und Jugendliche.
In Österreich gilt dann fast überall die 2G-Regel - auch in Hotels, in der Gastronomie, am Skilift in Vorarlberg oder in der Gondel. Der landesweite Lockdown wurde aber am 12. Dezember aufgehoben.
Das gilt bei der Rückreise aus Österreich
Österreich steht seit 12. November auf der Liste der Corona-Hochrisikogebiete. Für die Rückreise nach Deutschland heißt das: Auf direktem Weg ins eigene Zuhause zurückkehren und dort eine zehntägige Quarantäne antreten. Über das Portal einreiseanmeldung.de können Geimpfte oder Genesene ihre Nachweise hochladen und sich so von der Quarantänepflicht befreien. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann die Quarantäne frühzeitig durch ein negatives PCR-Testergebnis frühestens fünf Tage nach Beginn der Quarantäne beendet werden.
Was gilt aktuell in der Schweiz?
Die Schweiz hat hingegen seit Montag die Einreisebestimmungen wieder gelockert. Während seit Anfang Dezember auch für Geimpfte ein PCR-Test für die Einreise nötig war, reicht nun ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden alt sein darf. Für Geimpfte und Genesene entfällt zudem die bislang geltende Pflicht zu einem zweiten Corona-Test in der Schweiz. Ungeimpfte brauchen zur Einreise in die Schweiz weiter einen PCR-Test. Von der Testpflicht ausgenommen sind Menschen aus Grenzregionen, in Deutschland sind das Baden-Württemberg und Bayern.
Verschärfte Corona-Regeln im Land
Während die Schweizer Regierung also die Einreise erleichtert, werden die Coronamaßnahmen im Land verschärft. In Innenräumen – also zum Beispiel in Restaurants oder Theatern – gilt nun auch in der Schweiz die 2G-Regel. Also Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene. Zusätzlich muss eine Maske getragen werden, die in Restaurants nur beim Essen am Tisch abgenommen werden darf. Wo nicht im Sitzen getrunken oder gegessen werden kann, also in Clubs und Bars, gilt 2G-Plus - also rein dürfen nur noch Geimpfte und Genesene, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Schweiz reagiert mit den neuen Maßnahmen auf weiter hohe Infektionszahlen.