Zwei Männer angeln im Sonnenuntergang am 17.05.2012 an einem Angelsee bei Wallen (Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein). Mit der Fusion der beiden Anglerverbände aus Ost- und Westdeutschland befasst sich am 09.03.2013 der Deutsche Anglerverband (DAV) auf seiner Hauptversammlung in Dahlewitz (Teltow-Fläming). (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/Christian Charisius)

Trotz Aufhebung des Nachtangelverbots im Land

Nachtangeln bleibt am Bodensee verboten

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Das Verbot, nachts zu angeln, ist in Baden-Württemberg ab sofort weitgehend aufgehoben. Ausnahme bleibt aber unter anderem der Bodensee.

Am Bodensee gelte weiter ein Nachtangelverbot, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) am Donnerstag. Grund dafür seien nach Angaben des Ministeriums internationale Vereinbarungen mit den Anrainerländern Bayern, Österreich und der Schweiz - auch dort gebe es entsprechende Beschränkungen.

FDP-Abgeordneter begrüßt Ende des Nachtangelverbots

Die Beschränkungen der Nachbarländer werde man jetzt noch einmal in den Blick nehmen, sagte Klaus Hoher, FDP-Landtagsabgeordneter für den Bodenseekreis und naturschutzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, in einer ersten Reaktion. Davon abgesehen begrüße er das Ende des Nachtangelverbots, für das sich nicht zuletzt seine Partei stark gemacht habe. Der Vorsitzende des Angelsportvereins Konstanz sagte auf SWR-Anfrage, man sei auch grundsätzlich für die Aufhebung des Verbots gewesen, am Bodensee selbst habe nächtliches Angeln für viele aber keine so große Bedeutung.

Nachtangelverbot ab sofort außer Kraft

Um das Nachtangelverbot war jahrelang gestritten worden, auch der Landtag hatte sich mehrfach damit befasst. Unter anderem hatten sich Fischereiverbände, FDP und AfD für ein Ende des Verbots stark gemacht. Schließlich hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das generelle Nachtangelverbot für unzulässig erklärt.

Bisher hatte Baden-Württemberg einen Sonderweg

Angeln rund um die Uhr ist in Deutschland in 15 Bundesländern erlaubt. Nur in Baden-Württemberg war die Angelzeit bislang begrenzt. Nach der Landesfischereiverordnung durfte man bisher bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang fischen. Nur das Fischen auf Wels, Flusskrebs und Aal ist bis Mitternacht beziehungsweise bis 1 Uhr nachts während der Sommermonate möglich. Welse und Aale sind nachtaktive Tiere.

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SWR