In den Gemeinderat trotz Haftstrafe?

Nach Urteil: AfD-Mitglied aus Singen will in Revision gehen

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Zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt und trotzdem in den Gemeinderat? Ein potenzielle Nachrücker von der AfD will gegen das Urteil wohl in Revision gehen. Sein Kreisverband legt ihm den Parteiaustritt nahe.

Ein Mitglied der Singener AfD soll wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung elf Monate in Haft. Gegen dieses Urteil im Berufungsverfahren des Landgerichts Konstanz von vergangener Woche will der Mann offenbar in Revision gehen, wie ein Sprecher des Konstanzer AfD-Kreisverbands auf SWR-Anfrage sagte.

Nach dem Urteil habe der Mann sein Amt als Sprecher des AfD-Ortsverbands Singen niedergelegt, aus der Partei austreten wolle er aber derzeit nicht. Das habe er dem Konstanzer Kreisverband am Wochenende mitgeteilt, so deren Sprecher. Der Kreisverband habe ihm aber den Austritt aus der AfD nahegelegt. Seine Vorstrafen seien der Partei im Detail und in der Menge vollumfänglich nicht bekannt gewesen.

Rückt verurteiltes AfD-Mitglied in den Gemeinderat von Singen nach?

Der Mann hätte vergangene Woche für die AfD in den Singener Gemeinderat nachrücken sollen. Ob er das Mandat noch annimmt, ist der Stadt Singen nicht bekannt. Auch auf SWR-Anfragen hat der Mann bislang nicht reagiert. Aus juristischer Sicht könnte das AfD-Mitglied auch mit dieser elfmonatigen Gefängnisstrafe in diesem Verfahren in den Gemeinderat Singen nachrücken, so eine Sprecherin des Landgerichts Konstanz.

Sollte der Mann das Mandat nicht annehmen, würde der AfD-Sitz unbesetzt bleiben, denn die Alternative für Deutschland hat laut Stadt für die Kommunalwahl in Singen insgesamt nur vier Kandidaten aufgestellt. Die Partei hatte bei der Gemeinderatswahl 2024 drei Sitze im Gemeinderat errungen. Ein AfD-Stadtrat aus Singen sei weggezogen und damit aus dem Singener Gemeinderat ausgeschieden.

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SWR

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