Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag die Hürden für Schadensersatzklagen von Dieselkäufern bei unzulässiger Abgastechnik gesenkt. Die Autobauer könnten auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter in dem Mercedes-Fall, der zunächst vor dem Landgericht Ravensburg landete.
Landgericht will BGH-Stellungnahme abwarten
Das Landgericht teilte nun mit, dass der Fall erst weiterverhandelt werde, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung nimmt. Man wolle abwarten, ob der BGH seine bisherige Rechtsprechung ändere, so das Landgericht.
Konkret ging es in dem Verfahren um sogenannte Thermofenster, also niedrige Temperaturen, bei denen die Motorsteuerung die Abgasreinigung drosselt oder abschaltet. Dies sei allerdings nur bei drohenden Motorschäden erlaubt, so die Richter in Luxemburg. Geschehe dies sonst auch, hätten Autobesitzer Anspruch auf Schadensersatz.
BGH verfolgte bislang anderweitige Rechtsprechung
Der BGH hatte das bislang anders gesehen. Klägerinnen und Kläger hatten dort bislang nur dann eine Chance auf Schadensersatz, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden.
Nun will der BGH den Instanzgerichten neue Leitlinien für ihre Rechtsprechung an die Hand geben: frühestens Anfang Mai, wenn der BGH einen vergleichbaren Fall verhandele, so das Ravensburg Landgericht.