Das Landgericht Ravensburg hat am Mittwoch einen 32-jährigen abgelehnten Asylbewerber aus Gambia zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn des Totschlags schuldig und ordnete Sicherungsverwahrung an. Im vergangenen August hatte der Mann einen anderen Asylbewerber vor einem Supermarkt in Ravensburg erstochen.
Richter spricht von öffentlicher Hinrichtung
Dem Gericht zufolge versuchte der Angeklagte zunächst, das Opfer mit einer leeren Weinflasche zu schlagen und stach dann auf offener Straße sieben Mal auf den Mann ein. Der Richter sprach von einer öffentlichen Hinrichtung. Zeugen hatten die Tat mit einem Horrorfilm verglichen.
Die Anklage hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe sah das Gericht aber nicht gegeben. Das Opfer, ein 25-jähriger Mann aus Somalia, sei nicht arglos gewesen, so das Gericht.
Angeklagter gestand die Tat zu Prozessbeginn
Die Männer, die in derselben Flüchtlingsunterkunft wohnten, hatten sich im Vorfeld immer wieder gestritten. Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden. "Ja, ich habe zugestochen, er sollte sterben", hatte er zu Prozessbeginn gesagt. Er habe allerdings aus Notwehr gehandelt. Es sei auch nicht sein Messer gewesen, mit dem er zugestochen habe, sondern das des Opfers.
Konflikt unter Asylbewerbern Angeklagter gesteht tödliche Messerstiche vor Ravensburger Supermarkt
Ein 32-jähriger Mann hat gestanden, einen 25-Jährigen vor einem Supermarkt in Ravensburg mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Es sei Notwehr gewesen.
Reue zeigte der 32-Jährige nicht. Laut Gericht ist er mehrfach vorbestraft. Wegen versuchter Tötung saß er zuletzt fünf Jahre in Haft. Erst ein Jahr vor der Tat war er auf freien Fuß gekommen. Vor rund 14 Jahren soll der 32-Jährige aus Gambia nach Deutschland gekommen sein. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, seitdem wurde er in Deutschland geduldet.
Das Urteil in dem Fall ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten kündigte an, Revision einzulegen.