Im Raum Konstanz-Kreuzlingen müssen regelmäßig die Grenzsteine kontrolliert werden. Bei der Landesgrenzbegehung sind auch Vertreter des Kantons Thurgau und des Kreis Konstanz dabei.
Diese deutsch-schweizerische Landesbegehung hat Tradition. Sie geht zurück auf die badische landesherrliche Verordnung über die Erhaltung und Berichtigung der Landesgrenze vom 5. April 1894 und auf die Verfügung des schweizerischen Bundestaates vom 17. Juni 1893. Das teilte das Landratsamt Konstanz mit. Auf dieser Grundlage begehen nun die schweizerischen und deutschen Vermessungsämter mit den Vertretern der anstoßenden Gemeinden alle sechs Jahre die Landesgrenze und nehmen eine Revision vor. Aber was heißt das genau?
Landesgrenzbegehung: Grenzsteine werden gereinigt und nachgemalt
300 Kilogramm wiegt ein Grenzstein. Die Steine markieren den Verlauf der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz. Bei der mehrtägigen Begehung werden die Grenzsteine inspiziert und gereinigt. Dazu gehört auch, die Beschriftung nachzumalen. Sie umfasst eine Ordnungsnummer und eine Jahreszahl sowie ein "D" für Deutschland und ein "S" für die Schweiz. Alte Grenzzeichen etwa aus dem Jahr 1839 haben noch andere Abkürzungen - wie "CS" für Canton de Schaffhouse (heute Kanton Schaffhausen) und "GB" für Großherzogtum Baden.
Konstanzer Vermessungsamt ist zuständig für den Grenzabschnitt von Tengen bis Öhningen
Sollten den offiziellen Vertretern schief stehende Grenzsteine auffallen, werden diese nach der Begehung wieder gerade gerückt. Darüber hinaus werden beschädigte oder fehlende Grenzsteine ersetzt. Das Konstanzer Vermessungsamt ist für den Grenzabschnitt gegenüber dem Kanton Schaffhausen zuständig. Dieser verläuft von Tengen-Uttenhofen über Gottmadingen bis Öhningen. Hinzu kommt noch die Exklave Büsingen.