Georgische Erntehelfer (Foto: SWR)

Nach Lohnstreit georgischer Saisonarbeiter am Bodensee

Gewerkschaft fordert besseren Schutz für Erntehelfer

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Dirk Polzin
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Stefanie Baumann
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Erntehelfer müssen besser vor Ausbeutung geschützt werden. Das fordert die Gewerkschaft. Anlass ist ein monatelanger Rechtsstreit zwischen Georgiern und einem Obstbauern in Friedrichshafen.

Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt Region Baden Württemberg setzt sich gemeinsam mit Beratungsstellen im Land dafür ein, dass Saisonarbeitskräfte besser vor Ausbeutung geschützt werden. Sie fordern, dass Arbeitgeber von Erntehelfern gesetzlich zu einer Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden. Anlass ist ein monatelanger Rechtsstreit zwischen 18 Erntehelferinnen und -helfern aus Georgien und einem Obstbauern in Friedrichshafen. Der Landwirt hatte ihnen Lohn vorenthalten, der Streit endete kürzlich mit einem Vergleich.

Mängel bei der Unterbringung und Lohn nicht gezahlt

Über ein Jahr und sechs Monate haben die Georgier um ihren Lohn gekämpft. Sie hatten im Frühsommer 2021 auf einem Obsthof in Friedrichshafen Erdbeeren geerntet und am Ende nur einen Bruchteil des versprochenen Lohns erhalten. Der Landwirt behauptete, sie seien unpünktlich oder gar nicht zur Arbeit erschienen. Die Erntehelfer bestritten das. Zuvor hatten sie sich über die Arbeits- und Wohnbedingungen auf dem Hof beklagt. Die Behörden stellten eine Reihe von Mängeln bei der Unterbringung fest.

Erfolg vor dem Arbeitsgericht, dann Vergleich

Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht Ravensburg. Das verurteilte im Sommer 2022 den Obstbauern zu einer Lohnnachzahlung von im Schnitt je 1.000 Euro. Am Ende bekamen die Erntehelfer aber weniger als die Hälfte, denn der Landwirt ging in Berufung vor das Landesarbeitsgericht und man einigte sich schließlich auf einen Vergleich.

Forderung nach Arbeitszeiterfassung

Anders als das Arbeitsgericht Ravensburg war das Landesarbeitsgericht der Ansicht, dass die Saisonarbeiter nachweisen müssten, wann sie tatsächlich gearbeitet hatten und wann sie nicht eingesetzt wurden. Das sehen Gewerkschaft und Beratungsstellen anders. Sie fordern eine Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung. "Es kann von Beschäftigten und speziell von ausländischen Beschäftigten nicht erwartet werden, selbständig Arbeitszeitaufzeichnungen durchzuführen, die den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen", so Andreas Harnack, Regionalleiter der IG Bauen-Agrar-Umwelt, in einer Mitteilung.

Und Margarete Brugger von der Beratungsstelle mira (Mit Recht bei der Arbeit) ergänzt: "Wenn das Gesetz diese Gruppe von Beschäftigten nicht vor Unrecht schützen kann, muss die Bundesregierung das Gesetz verändern."

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