Schild Nichtschwimmer (Foto: SWR)

Nach Unglück im Hallenbad

Zwei Ermittlungsverfahren nach Tod eines Fünfjährigen in Biberach

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Nach dem Tod eines fünfjährigen Jungen Mitte Dezember in einem Biberacher Hallenbad hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg nun zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Junge hatte an einem Wasserorientierungskurs im Biberacher Hallenbad teilgenommen. Das Kind befand sich damals in einem großen Lehrschwimmbecken mit einer Wassertiefe zwischen 60 Zentimeter und 1,35 Meter. Eine Aufsichtsperson hatte das Kind bewusstlos aus dem Wasser gezogen, so die Staatsanwaltschaft. Trotz Reanimationsversuchen starb das Kind. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist der Junge höchstwahrscheinlich an Ertrinken gestorben, so Staatsanwaltschaft und Polizei. Hinweise auf Fremdeinwirkung gebe es nicht.

Nun müsse geprüft werden, ob eine damals 24-jährige Aufsichtsperson ihre Pflichten verletzt habe, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Ermittlungen auch gegen Notärztin

Zudem werde ermittelt, ob eine 51-jährige Notärztin bei der Reanimation des Kindes einen Fehler begangen habe. Laut Staatsanwaltschaft Ravensburg gibt es Anhaltspunkte, dass ein Tubus zunächst falsch angebracht wurde. Gegen die Notärztin wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Es gelte zu klären, ob der Junge noch leben könnte, wenn der Tubus richtig angelegt worden sei. Die Ermittlungen dauern weiter an, so Polizei und Staatsanwaltschaft.

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SWR