Die Enteignung eines Grundstücks für das städtebauliche Großprojekt "Hafner" in Konstanz bleibt vorerst unumstritten – zumindest auf dem Papier. Wie die Stadt Konstanz und das Regierungspräsidium Freiburg dem SWR bestätigten, wurden bislang (Stand Mittwoch) keine Rechtsmittel gegen die Vorabentscheidung zur Enteignung eingelegt. Das betroffene Grundstück, das einer Einzelperson gehört, ist landwirtschaftlich genutzt und soll künftig Teil eines neuen Wohngebiets für bis zu 7.000 Menschen werden.
Ob der Eigentümer sich noch gegen die Enteignung zur Wehr setzt, bleibt offen. Eine Frist von einem Monat erlaube es, eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen, so die Stadt Konstanz. Diese laufe Anfang Mai ab. Wem das Grundstück gehört und wo es genau liegt, ist nicht bekannt.
Neues Zuhause für rund 7.000 Menschen Stadt greift zum letzten Mittel: Enteignungen für neuen Konstanzer Stadtteil "Hafner"
Konstanz plant groß: Ein neuer Stadtteil für Tausende - doch nicht alle machen mit. Deswegen kommt nun erstmals das Baugesetzbuch in der Stadt zum Einsatz: Es gibt Enteignungen.
Zwei weitere Enteignungsverfahren laufen – Zeitrahmen unklar
Neben dem bekannten Fall laufen aktuell zwei weitere Enteignungsverfahren im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungsprojekts "Hafner", so die Stadt Konstanz. Auch hier gibt es bislang keine rechtskräftigen Entscheidungen. Die Stadt rechnet jedoch mit einer mündlichen Verhandlung in mindestens einem Fall noch vor der Sommerpause. Insgesamt sieht die Stadt Konstanz das Gesamtprojekt "Hafner" nicht in Gefahr. "Die Stadt Konstanz geht nicht von Verzögerungen im Gesamtprojekt durch die Enteignungsverfahren aus, da diese im Zeitplan des Projektes bereits sehr großzügig 'eingepreist' wurden", heißt es auf SWR-Anfrage.
Hafner: Ein neues Zuhause für Tausende – mit rechtlichen Hürden
Seit dem Startschuss 2016 ist das Projekt "Hafner" ein zentrales Element der Stadtentwicklung in Konstanz. Ziel sei es, dringend benötigten Wohnraum für rund 7.000 Menschen zu schaffen, so die Stadt. Dafür seien mehr als 300 private Grundstücke geprüft worden. Die große Mehrheit der Eigentümer verkaufte freiwillig.
Nur in wenigen Fällen – wie jetzt – kommt es zur Enteignung. Das Baugesetzbuch erlaubt diesen Schritt nur bei öffentlichen Interessen und als letztes Mittel. Voraussetzung ist ein angemessener Ausgleich für die Eigentümer.