Wer nicht geimpft oder kürzlich genesen ist, darf in mehreren Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg in der Nacht nicht mehr ohne triftigen Grund vor die Tür. Am Wochenende traf es bereits die Kreise Biberach und Ravensburg, seit Montag auch den Bodenseekreis und den Kreis Konstanz. Der Grund: Die Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen Landkreisen hat an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche überschritten.
Schärfere Corona-Maßnahmen nötig
Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind in diesem Fall in der betroffenen Region schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie nötig, bis die Infektionszahlen unter einer Inzidenz von 500 liegen.
Die Ausgangsbeschränkungen gelten zwischen 21 und 5 Uhr für Menschen ohne vollständigen Corona-Impfschutz (Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrisch-/Drittimpfung) oder ohne gültigen Genesenen-Status. Sie dürfen sich laut Landesverordnung nachts nur noch "bei Vorliegen eines triftigen Grundes" außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Dies ist zum Beispiel der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern, die medizinische Versorgung, die Ausübung eines Berufs oder eines Ehrenamts, etwa bei der Feuerwehr, oder die alleinige Ausübung von Sport im Freien.

Im Kreis Sigmaringen keine Ausgangssperre
Da die Inzidenz im Kreis Sigmaringen aktuell noch unter 500 liegt, greift hier noch keine Ausgangssperre. Im bayerischen Kreis Lindau gelten andere Corona-Regeln, auch hier gibt es keine Ausgangssperre.